Seit 2019 als Freiberufler selbstständig, noch keine Umsatzsteuererklärung abgeben

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Mischpult
Beiträge: 8
Registriert: 3. Mai 2021, 18:56

Seit 2019 als Freiberufler selbstständig, noch keine Umsatzsteuererklärung abgeben

Beitrag von Mischpult »

Hallo zusammen, :)

die Überschrift sagt es schon, aber hier noch einmal mit mehr Details:

Ich bin seit 2019 umsatzsteuerpflichtig (in den Jahren zuvor war ich Kleinnunternehmer und somit von der Umsatzsteuerpflicht befreit). Seit 2019 mache ich für jedes Quartal die Umsatzsteuervoranmeldung und jährlich meine Einkommenssteuererklärung über Elster.de selber, da ich zuvor negative Erfahrungen mit zwei Steuerberatern hatte.

Lacht mich ruhig aus, aber ich habe jetzt gerade erst durch Zufall bemerkt, dass ich noch nie eine Umsastzsteuererkärung abgegeben habe. Was mich noch mehr wundert ist dass ich noch keine Erinnerung, Mahnung oder Drohung vom Finanzamt erhalten habe.

Was ist denn jetzt in dem Fall die beste Vorgehensweise? Einfach für 2019 und 2020 abgeben oder warten was vom Finanzamt kommt oder dort anrufen und sie auf meinen Fehler aufmerksam machen?

Danke für eure Aufmerksamkeit

Mischpult
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Seit 2019 als Freiberufler selbstständig, noch keine Umsatzsteuererklärung abgeben

Beitrag von Severina »

Wurde die Steuererklärung für 2018 durch einen Steuerberater abgegeben? Der hätte für 2019 coronabedingt Frist bis zum 31.08.2021, wenn das FA also davon ausgeht, dass das Mandat noch besteht...

Die Frist für 2020 läuft auch für Selbsteinreicher noch.
Mischpult
Beiträge: 8
Registriert: 3. Mai 2021, 18:56

Re: Seit 2019 als Freiberufler selbstständig, noch keine Umsatzsteuererklärung abgeben

Beitrag von Mischpult »

Danke @Severina
Da bestand nie ein Mandat, da der letzte Steuerberater hat auch nur noch beratend gewirkt hat.

Ich glaube ich habe gerade eine mögliche Ursache gefunden warum sich das Finanzamt nicht wegen der fehlenden Umsatzsteuererklärung meldet im Jahr 2019 ist mir ein stümperhafter Fehler unterlaufen:

Ich habe am 1. Oktober 2019 versehentlich eine Umsatzsteuererklärung (anstatt einer Umsatzsteuervoranmeldung) über MeinElster an das Finanzamt übermittelt. Ich habe es erst bemerkt, als Wocchen später eine Mahung vom Finanzamt kam, weil ich denn noch keine Umsatzsteuervoranmeldung fürs dritte Quartal geschickt habe.

Kann das die Ursache sein? Würde sich das Finanzamt damit begnügen? Wird dowas nicht automatisch geprüft, da stehen ja vollkommen falsche Beträge drauf....
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