Ist Onlyfans Reverse Charge?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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UndercoverEgirl
Beiträge: 1
Registriert: 5. Mai 2021, 10:51

Ist Onlyfans Reverse Charge?

Beitrag von UndercoverEgirl »

Guten Tag,

Ich bin aktuell noch Kleinunternehmerin aber ab nächstes Jahr aufjedenfall nicht mehr und damit ja auch Ust pflichtig.

Nun ist meine Frage ob bei Onlyfans Reverge Charge anzuwenden ist?
Wenn Leute bei mir abonnieren oder Bilder kaufen sehe ich selber nicht wie viel Steuern abgehen, aber ich weiß dass die Leute die bei mir kaufen Umsatzsteuer (19%) drauf zahlen, mir wird das nur nicht angezeigt.. Im nur sehr schwammig ausformulierten FaQ von Onlyfans steht auch, dass Sie VAT an die "relevant Taxauthorities" schicken.
Mischpult
Beiträge: 8
Registriert: 3. Mai 2021, 18:56

Re: Ist Onlyfans Reverse Charge?

Beitrag von Mischpult »

@UndercoverEgirl
Da hier noch keiner geantwortet hat verusche ich es mal, ich bin selbst erst seit wenigen Jahren Freiberufler und Neuling, also von mir nur eine laiehnahfte Schätzung:

Ich würde denken dass zwei der unten stehenden Varianten möglich wären:

1. Du musst die Umsätze ganz normal bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben und führst 19% der Umsätze beim Finanzamt ab. Die Umsatzsteuervoanmeldung macht man entweder monatlich oder einmal pro Quartal (geht alles über Elster.de). Erklärungen wie man sie ausfüllt gibt es auf YouTube, bei Steuerhilfsvereinen oder natürlich zum einlesen auf verschiedenen Websites.

oder

2. Es läuft genauso wie bei Google und dessen Auswahlungen von Adsense Einnahmen. Darauf muss man keine Umsatzsteuer bezahlen, allerdings müssen diese in der Umsatzsteuervoranmeldung unter “Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18 b Satz1 Nr. 2 UStG” angegeben werden. Und man muss eine zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu übermitteln (geht alles über Elster.de).
bjorn
Beiträge: 1
Registriert: 25. Aug 2021, 09:38

Re: Ist Onlyfans Reverse Charge?

Beitrag von bjorn »

Hmm, da OnlyFans die Umsatzsteuer schon an das Finanzamt weiterleitet, kann Variante 1. von @Mischpult nicht stimmen. So wurde die Steuer doppelt bezahlt werden!

Bei mir ist die Situation ähnlich, da ich Einkommen über Patreon erziele. Auch Patreon berechnet Umsatzsteuer (und nicht immer 19%, aber abhängig vom Land des jeweiligen Patrons), und leitet das weiter an die entsprechende Finanzämter.

Bei der 2. Variante, also der Umsatzsteuervoranmeldung + zusammenfassenden Meldung, ist das Problem das ich bis jetzt Kleinunternehmer bin, und Kleinunternehmers müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung oder zusammenfassenden Meldung machen (ich habe noch nicht einmal die benötigte Umsatzsteuer-ID). Das heißt dann wahrscheinlich, das es in diesem Fall ausreicht die Einkommen entsprechend als "Steuerfreie Einnahmen" in Anlage EUR zu deklarieren? So hab ich das bis jetzt gemacht.

Dabei frage ich mich vor allem, ob diese Steuerfreie Einnahmen Mitzählen bei der Berechnung der gesamte Umsatz? Die gesamte Umsatz ist relevant bei der Frage, ob ich als Kleinunternehmer weiter machen kann (Umsatz bis 22,000€).
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