Hallo,
ich bin Freiberufler und habe ein Büro angemietet.
Mein Vermieter hat für die Umsatzsteuer optiert. Deshalb nehme ich regelmäßig einen Vorsteuerabzug für die Bruttomiete (inkl. Nebenkosten) vor.
Für das Büro habe ich jetzt eine Nebenkostenerstattung aus dem letzten Jahr bekommen.
Meine Frage ist: Wie gebe ich dem Finanzamt die in der Nebenkostenerstattung enthaltene MwSt. formal korrekt zurück?
Also konkret: In welcher Zeile der Umsatzsteuervoranmeldung muss ich nun die MwSt Einnahme, die in der Nebenkostenerstattung enthalten ist, angeben?
Vielen Dank für Tipps!
MwSt. in Erstattung von Mietnebenkosten
Re: MwSt. in Erstattung von Mietnebenkosten
55 (Minderung der Summe) und 74.
Re: MwSt. in Erstattung von Mietnebenkosten
Hallo Tom,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Kurze Ja/Nein-Rückfrage, damit ich es nicht falsch verstehe:
1) Die in der Nebenkostenerstattung enthaltene MwSt trage ich in Zeile 74 (Kennzahl 37) ein.
UND
2) Die in der Nebenkostenerstattung enthaltete MwSt subtrahiere ich von dem Betrag, der in Zeile 55 (Kennzahl 66) steht.
Danke für ein kurzes Okay, wenn ich das so richtig verstanden habe!
Viele Grüße!
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Kurze Ja/Nein-Rückfrage, damit ich es nicht falsch verstehe:
1) Die in der Nebenkostenerstattung enthaltene MwSt trage ich in Zeile 74 (Kennzahl 37) ein.
UND
2) Die in der Nebenkostenerstattung enthaltete MwSt subtrahiere ich von dem Betrag, der in Zeile 55 (Kennzahl 66) steht.
Danke für ein kurzes Okay, wenn ich das so richtig verstanden habe!
Viele Grüße!
Re: MwSt. in Erstattung von Mietnebenkosten
Klasse vielen Dank!
Jetzt hat sich doch noch eine letzte Frage dabei entwickelt:
Ich bekomme einen öffentlichen Zuschuss für eine Anschaffung (Zuschuss ist ein netto-Betrag). Für diese Einnahme habe ich natürlich keine MwSt. erhoben. In welche Zeile muss ich diesen öffentlichen (netto) Zuschuss denn bei der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen?
Das war es dann auch, vielen Dank!
Jetzt hat sich doch noch eine letzte Frage dabei entwickelt:
Ich bekomme einen öffentlichen Zuschuss für eine Anschaffung (Zuschuss ist ein netto-Betrag). Für diese Einnahme habe ich natürlich keine MwSt. erhoben. In welche Zeile muss ich diesen öffentlichen (netto) Zuschuss denn bei der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen?
Das war es dann auch, vielen Dank!
Re: MwSt. in Erstattung von Mietnebenkosten
Wenn es ein echter Zuschuss ist, ist es kein Umsatz und muss dann auch nirgends in der VA eingetragen werden.