Kleinunternehmerregelung 5 Jahre bindend?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Davedave44
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Registriert: 17. Jan 2021, 21:27

Kleinunternehmerregelung 5 Jahre bindend?

Beitrag von Davedave44 »

Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung oder dagegen ist nach meiner Recherche 5 Jahre bindend.
Ich habe vor selbstständig ein handwerkähnliches Gewerbe anzumelden, und das für mehrere Monate zu betreiben.
Kleinunternehmerregelung oder nicht ist mir dabei egal, da ich an weitere Gewerbetreibende Rechnungen schreibe und diese die Vorsteuer wieder einholen können.

Im Anschluss werde ich das Gewerbe jedoch wieder abmelden und mit dem erwitschafteten Kapital einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, bei der ich gerne die Kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen möchte.

Bindet mich das finanzamt trotzdem für 5 Jahre an die Umsatzsteuerausweisung, wenn ich bei dem zuerst angemeldeten handwerksähnlichen Gewerbe auf die Kleinunternehmerregelung verzichte?
Wird der Kleinunternehmer Freibetrag auf das Kalenderjahr gerechnet oder evtl. in dem Fall ab Anfang der freiberuflichen Tätigkeit?

vielen Dank
LG Dave
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Kleinunternehmerregelung 5 Jahre bindend?

Beitrag von taxpert »

Davedave44 hat geschrieben: Bindet mich das finanzamt trotzdem für 5 Jahre an die Umsatzsteuerausweisung, wenn ich bei dem zuerst angemeldeten handwerksähnlichen Gewerbe auf die Kleinunternehmerregelung verzichte?
Kurz und knapp ja! Aus ust-licher Sicht gibt es nur einen Unternehmer. Dabei ist es dem UStG vollkommen egal, unter welcher Einkunftsart die Einkünfte hinsichtlich der Ertragssteuer zu subsumieren sind.

taxpert
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