Mehrwertsteuer bei Hotelübernachtungen

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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MarcoM
Beiträge: 2
Registriert: 8. Jan 2011, 10:31

Mehrwertsteuer bei Hotelübernachtungen

Beitrag von MarcoM »

Ich bin als Reisevermittler tätig, d.h. ich buche für einen Geschäftskunden (Firmensitz in Deutschland) Hotelzimmer, welche ich für ihn abrechne. Ich buche die Zimmer (Hotels in Deutschland) teilweise über ausländische Anbieter (Netto-Rechnung) und ich stelle meinem Kunden diese Zimmer mit 7 % MwSt. auf den Netto-Betrag in Rechnung. Problem ist, dass bei manchen Buchungen das Frühstück inklusive ist, aber nicht auf der Rechnung ausgewiesen ist (da ein ausländischer Anbieter). Muss ich bei jedem Hotel nachfragen, wie hoch der Frühstücksanteil ist und muss ich diesen dann getrennt auf der Rechnung ausweisen? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
ulwa
Beiträge: 19
Registriert: 8. Dez 2010, 21:03

Re: Mehrwertsteuer bei Hotelübernachtungen

Beitrag von ulwa »

Puuh, das ist gar nicht so einfach!!!!
Was machst Du denn genau? Die Vermittlung... oder Unter-/Weitervermietung der Zimmer?
§12 ABs. 2 Nr. 11 sagt, dass nur:
"die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, ...." dem ermäßigten Steuersatz (7%) unterliegt. .... "Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind."

Die Vermittlung kann als Dienstleistung meines Erachtens nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Damit wäre dann zwar dein Aufteilungsproblem weg, aber ein neues da.

Zu prüfen wäre meines Erachtens erst einmal,
1. was du für Leistungen erbringst
2. ob die Leistung überhaupt in Deutschland steuerbar ist oder die Besteuerung einem anderen Land obliegt. (Das ist bei Vermietung der Ort/das Land, wo das Zimmer vermietet wird)
Bei Vermittlungsleistungen geht es schon wieder danach, ob die Kunden Privat-/Endkunden (sog. consumer) oder Unternehmer sind.
Bei Vermittlung an Unternehmer mit Sitz im Inland, müßte die Vermittlungsleistg. gem. §3a (2) ind Dtschl. stb. und stpfl. sein.
gem. §3a(3) Nr. 4 wird..."eine Vermittlungsleistung an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, ... an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt." - also da , wo das Zimmer vermietet wird, im Ausland - keine deutsche USt, aber natürlich obliegt dann die Besteuerung dem anderen Staat. Bei Dienstleistungen muss da schon ganz genau gekuckt werden. Da würde ich echt nen Steuerberater konsultieren. Das hat sich gerade mit dem Jahreswechsel 2009/2010 heftig geändert.

:( Sorry, ich hoffe, ich habe dich jetzt nicht total verunsichert, aber ist echt ein schwieriges Thema.
larsg
Beiträge: 1
Registriert: 8. Jun 2012, 14:46

Re: Mehrwertsteuer bei Hotelübernachtungen

Beitrag von larsg »

hallo marco, ich habe das gleiche problem und noch ein paar andere herausforderungen im ust-recht. habe mich aber umfassend informiert und würde gerne mit dir gegenprüfen, ob du das auch so siehst. schreib mir doch mal eine persönliche nachricht oder email (sollte in meinem profil sichtbar sein). besten dank!
Stephan Hu
Beiträge: 1
Registriert: 29. Jun 2012, 17:40

Re: Mehrwertsteuer bei Hotelübernachtungen

Beitrag von Stephan Hu »

Hallo,

mein Anliegen passt wohl sehr gut zu diesem Thema. Leider ist mein Fall noch viel komplizierter (fürchte ich).
Wir sind ein spanisches Unternehmen mit Sitz auf Mallorca. Nun haen wir einen neuen Kunden/Partner in Deutschland. Dieses Unternehmen hat einen Online-Shop und ein breites Sortiment, welches sie nun um Reiseangebote erweitern wollen. Bisher verkaufen sie nur an Kunden in Frankreich.
Wir haben viele Verträge mit internationalen Wholesalern für Hotels und stellen unserem Partner besonders günstige Angebote zur Vermittlung über deren Web-Shop zur Verfügung.
So soll der Ablauf dann sein:
Die Kunden erhalten die Rechnung von unserem Partner und zahlen den vollen Preis auch an ihn. Wir stellen an ihn für jede Buchung eine Rechnung über den Gesamtpreis abzüglich seiner Provision. Dann bezahlen wir die Rechnung des jeweiligen Lieferanten aus dem Rest und dieser zahlt den Übernachtungspreis an das Hotel inkl. Umsatzsteuer.
Die Hotels können dabei in über 200 Ländern liegen, die Lieferanten sind spanische, türkische, amerikanische, … Unternehmen.
Kann mir hier jemand die umsatzsteuerliche Behandlung dieses Geschäftsmodells erklären?
Ich habe schon versucht, mich im Internet schlau zu machen und unser Partner hat auch schon eine Beurteilung eines deutschen Steuerberaters erhaten. Dieser hat allerdings keinerlei Erfahrung im Tourismusbereich und die Erklärungen gehen aus unserer Sicht völlig an der Realität vorbei. Es kann doch unmöglich sein, dass sich unser Partner in über 200 Ländern steuerlich registrieren lassen muss, oder!? Ich weiß, dass dies NIEMAND in der Branche macht. Auch werden auf den Rechnungen üblicherweise keine Umsatzsteuersätze des jeweiligen Landes ausgewiesen. Die Steuerbehörden in den Zielländern erfahren ja auch nie, was der Kunde letztendlich für die Hotelbuchung bezahlt hat.
Tut mir leid, dass ich als Neuling gleich so einen Roman schreibe! ;) :oops:

Sonnige Grüße von Mallorca
Stephan
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