Hallo
folgende Frage hat sich beim Brüten über meiner Steuererklärung gerade aufgetan:
bis einschließlich 2017 galt Kleinunternehmerregelung, ab 2018 Umsatzsteuerpflicht.
Seitens eines Kunden (Verlag) werden Spesen im Rahmen einer Kilometerpauschale (0,34 €/km) erstattet. Diese Spesenerstattung habe ich immer zusätzlich zum Honorar als Einnahme gebucht.
Ab 2018 habe ich dann davon 19% USt. abgeführt.
Für die Honorare wurde seitens des Kunden USt. bezahlt, die Kilometerpauschale änderte sich allerdings nicht.
Muss ich von der Pauschale wirklich Ust. abführen?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Miguel
Spesenpauschale
Re: Spesenpauschale
Ja, die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Entgelt. § 10 Abs. 1 S. 2 UStG:
Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.