Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich des unterjährigen Wechsels von der KU-Regelung in die Regelbesteuerung.
Folgender Fall liegt bei mir vor:
seit 2014 nebenberuflich mit Kleinunternehmer-Status tätig
Im März 2020 habe ich mir einen Rechner gekauft, den ich für die selbständige Nebentätigkeit brauche. Dafür wurden 400 Euro Umsatzsteuer von mir gezahlt.
In diesem Jahr habe ich noch keine Rechnungen geschrieben.
Ab der nächsten Rechnung (B2B) würde ich Umsatzsteuer auf meiner Rechnung ausweisen und eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Muss ich das Finanzamt vorher unterrichten? Kann ich die o.g. 400 Euro bereits anmelden oder darf ich bis zu ersten Rechnung warten?
Über einige Hinweise würde ich mich freuen. Danke dafür!
unterjähriger Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Re: unterjähriger Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Einen unterjährigen Wechsel gibt es nicht. Sie müssen das FA unterrichten, dass Sie ab 2020 auf die Anwendung des § 19 verzichten.
Alle Leistungen. die Sie 2020 erbracht haben, unterliegen der Regelbesteuerung. Ob Sie diese schon abgerechnet haben, ist irrelevant.
Die Vorsteuer können Sie in dem Voranmelde-Zeitraum geltend machen, in dem die Lieferung erfolgt und die Rechnung vorliegt (vermutlich März).
Alle Leistungen. die Sie 2020 erbracht haben, unterliegen der Regelbesteuerung. Ob Sie diese schon abgerechnet haben, ist irrelevant.
Die Vorsteuer können Sie in dem Voranmelde-Zeitraum geltend machen, in dem die Lieferung erfolgt und die Rechnung vorliegt (vermutlich März).