Nachverrechnung Mehrwertsteuer

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Meikel
Beiträge: 1
Registriert: 9. Jul 2020, 10:34

Nachverrechnung Mehrwertsteuer

Beitrag von Meikel »

Hallo,

mein erster Beitrag, ich hoffe, ich bin hier richtig damit.

Ein Lieferant mit Firmensitz in der Schweiz hat in der Vergangenheit seine Rechnungen - mit einer Ausnahme ALLE aus dem Jahr 2015, eine aus 2017 - ohne Ausweisung der MwSt. gestellt. Nun hat er die Mehrwertsteuer i.H.v. ca. 2000 Euro nachberechnet (gesamte Rechnungsbeträge waren über 10.000 Euro) und folgendes Schreiben dazu geschickt:

"(...) aufgrund einer Steuerprüfung des Finanzamts XXX (in Baden-Württemberg) sind wir aufgrund § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verpflichtet, rückwirkend bis 1.1.2013, die damals nicht verrechnete Mehrwertsteuer nachträglich zu deklarieren und beim deutschen Finanzamt abzuführen, da die Waren zwar direkt von unserem Zentrallager in Holland an Sie bzw. Ihre Kunden in Deutschland geliefert wurden, wir aber bei Rechnungsstellung rein rechtlich als inländischer Zwischenabnehmer auftraten – und es sich somit nicht um eine steuerfreie Lieferung im Sinne der §§ 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG von uns an Sie handelt.

Für die für Ihr Unternehmen bezogenen Waren können Sie gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG den Vorsteuerabzug aus diesen im Rahmen des Ab. 14c.1 Abs. 9, letzter Satz UStAE berichtigten Rechnungen für den Monat deren Erhalts geltend machen, wodurch dies für Sie ein Durchlaufposten ist. (...) "

Mein Steuerberater meint, dass die Nachforderung ggf. verjährt sein könnte.

Bitte nicht falsch verstehen: ich will mich nicht mit Händen und Füßen dagegen wehren, und die Beziehung zu diesem Lieferanten ist zwar eingeschlafen, aber war immer gut. Wenn sichergestellt ist, dass mein Finanzamt (in Bayern) das alles so anerkennt und es sich wirklich um einen durchlaufenden Posten handelt, zahle ich die MwSt. nach und fertig. Aber genau das muss ich natürlich sicherstellen.

Was tun? Ich wäre für kompetenten Rat dankbar.

Viele Grüße
Michael
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