Vorsteuerabzug rückwirkend bei Wechsel zu Regelbesteuerung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Remus
Beiträge: 2
Registriert: 12. Jun 2020, 11:03

Vorsteuerabzug rückwirkend bei Wechsel zu Regelbesteuerung

Beitrag von Remus »

Hallo zusammen,

grübele gerade über folgende Frage: in 2019 noch unter der Kleinunternehmerregelung aktiv wurde dann zum 1.1.2020 (wg. Überschreiten der Umsatzgrenze) zur Regelbesteuerung gewechselt. Die gemischte Nutzung des privat PKW erfolgte als Kleinunternehmer über Abrechnung der km-Pauschale bei der EÜR. Jetzt denke ich darüber nach, das KFZ entweder als gewillkürtes Betriebsvermögen einzusetzen oder zumindest auf eine Vollkostenberechnung der betriebl. Nutzung zu wechseln.

Meine Fragen lautet:
1) da ich noch in 2019 (also als KU) ein Fhz geleast habe (laufzeit 3 Jahre, mit Leasingsonderzahlung inkl MwSt.), kann ich nun als Vorsteuerabzugsberechtigter die Kosten noch rückwirkend geltend machen? (Unternehmer war ich ja vorher schon, nur der Wechsel von KU auf abzugsberechtigt hat ja stattgefunden?)

2) wie ist es mit den noch weiter 2,5 Jahre laufenden Kosten, wie monatl. Leasingraten usw. Kann ich diese dann ab 2020 geltend machen und Vorsteuer auf Sprit, Reparatur usw. Kosten erstattet bekommen?

Oder ist es so, dass nur Fahrzeuge die ab bzw. in 2020 angeschafft und deklariert wurden akzeptiert werden?

Danke für ein feedback,
Grüße TS
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Vorsteuerabzug rückwirkend bei Wechsel zu Regelbesteuerung

Beitrag von Tom998 »

Ganz allgemein können Vorsteuern nur abgezogen werden, soweit sie Zeiträume nach dem 31.12.2019 betreffen.
2) wie ist es mit den noch weiter 2,5 Jahre laufenden Kosten, wie monatl. Leasingraten usw. Kann ich diese dann ab 2020 geltend machen und Vorsteuer auf Sprit, Reparatur usw. Kosten erstattet bekommen?
Ja.
1) da ich noch in 2019 (also als KU) ein Fhz geleast habe (laufzeit 3 Jahre, mit Leasingsonderzahlung inkl MwSt.), kann ich nun als Vorsteuerabzugsberechtigter die Kosten noch rückwirkend geltend machen? (Unternehmer war ich ja vorher schon, nur der Wechsel von KU auf abzugsberechtigt hat ja stattgefunden?)
Nein. Wenn der Vorsteuerabzug vor dem 01.01.2020 hätte vorgenommen werden können, sie dort aber KleinU waren, ist es vorbei.
Jetzt denke ich darüber nach, das KFZ entweder als gewillkürtes Betriebsvermögen einzusetzen oder zumindest auf eine Vollkostenberechnung der betriebl. Nutzung zu wechseln.
Die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung als "Betriebsvermögen" bzw. "Unternehmensvermögen" haben unterschiedliche Voraussetzungen.
https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/musterfall-zuordnung-eines-gemischt-genutzten-pkw-zum-betriebs-und-unternehmensvermoegen-f60990
Remus
Beiträge: 2
Registriert: 12. Jun 2020, 11:03

Re: Vorsteuerabzug rückwirkend bei Wechsel zu Regelbesteuerung

Beitrag von Remus »

Danke für die schnelle Info.

Ohne schon alles durchdrungen zu haben, sagt mir mein Bauchgefühl allerdings dass bei meiner derzeitigen nur 30-40% betrieblichen Nutzung eine volle Zuordnung zum Betriebsvermögen sich am Ende nicht unbedingt "lohnt". Auch wg. Aufwand für Dokumentation usw. Ich werde mal ein wenig rechnen...

Gruß TS
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