Hallo zusammen,
Vielleicht weiß jemand Bescheid bei folgender Situation?
Ein freiberuflicher Musiker (Kleinunternehmer ) aus Köln spielt Konzert irgendwo in Deutschland.Der Veranstalter dieses Konzerts ist eine französische Agentur(die Firmenadresse der Agentur liegt auch in Frankreich).Die Gage bekommt der Musiker auch von dieser Agentur.Die Rechnung geht also nach Frankreich.
Wo ist der Leistungsort bei dieser Situation ?
Ist es ein Fall für Reverse-charge-Verfahren ?
Soll der Musiker einfach die Rechnung ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis
"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" schreiben und Umsatzsteuervoranmeldung machen ?
für alle Anworten bin ich sehr dankbar ,
seid alle lieb gegrüßt vom Fuchs