Vorweggenommene Betriebsausgaben

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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manuelh
Beiträge: 3
Registriert: 17. Feb 2020, 15:57

Vorweggenommene Betriebsausgaben

Beitrag von manuelh »

Hallo zusammen,

ich habe 2019 neben meiner Festanstellung als freiberuflicher Grafikdesigner gearbeitet, mithilfe der Kleinunternehmerregelung.
Ab voraussichtlich Mai 2020 werde ich mithilfe des Existenzgründungszuschusses der Arbeitsagentur in Vollzeit gründen - auch als freiberuflicher Grafikdesigner, allerdings umsatzsteuerpflichtig.

Ich hatte im Dezember 2019 vorweggenommene Betriebsausgaben in Form eines Monitors (600 EURO) und Computerzubehör (200 EURO), die sich auf die jetzt geplante Gründung beziehen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich diese Betriebsausgaben verbuche. Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass ich die Vorsteuer dann einfach in der ersten Umsatzsteuervoranmeldung (also für den Monat Mai 2020) geltend mache und gewinnmindernd dann in der Einkommenssteuererklärung 2020.

Eine kurze Recherche ergab jetzt allerdings dass die vorweggenommenen Betriebsausgaben evtl. in die Einkommenssteuererklärung 2019 gehören. Verhält sich das mit der Vorsteuer dann genauso? Heißt das ich müsste für 2019 noch eine Umsatzsteuererklärung erstellen, obwohl ich die Kleinunternehmerregelung genutzt habe?

Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Manuel
Severina
Beiträge: 1279
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Vorweggenommene Betriebsausgaben

Beitrag von Severina »

Vorweggenommene Betriebsausgaben hat man, wenn man vor Aufnahme der Tätigkeit bereits Ausgaben hat -
da Sie in 2019 bereits Unternehmer waren, haben Sie hier also ganz normale Betriebsausgaben getätigt, die
in die Einnahme-Überschuss-Rechnung für das Jahr 2019 eingehen.

Die Vorsteuer kann m.E. nicht beansprucht werden. Der Wechsel zur Regelbesteuerung löst zwar grundsätzlich
die Berichtigung nach § 15 a UStG aus, mit deren Hilfe man Vorsteuer anteilig nachträglich 'bekommt' - die
Investitionen waren aber zu gering, die Bagatellgrenze wird nicht überschritten.
manuelh
Beiträge: 3
Registriert: 17. Feb 2020, 15:57

Re: Vorweggenommene Betriebsausgaben

Beitrag von manuelh »

Danke für die Antwort.

Die Ausgaben sind allerdings eindeutig der Neugründung ab Mai 2020 zuzuordnen, da ich 2019 weder Einnahmen noch Betriebsausgaben für die freiberufliche Tätigkeit hatte. Macht das einen Unterschied?
Severina
Beiträge: 1279
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Vorweggenommene Betriebsausgaben

Beitrag von Severina »

manuelh hat geschrieben: Danke für die Antwort.

Die Ausgaben sind allerdings eindeutig der Neugründung ab Mai 2020 zuzuordnen, da ich 2019 weder Einnahmen noch Betriebsausgaben für die freiberufliche Tätigkeit hatte. Macht das einen Unterschied?
Das verstehe ich nicht - wie geht das denn zusammen mit
manuelh hat geschrieben: 17. Feb 2020, 16:07 Hallo zusammen,

ich habe 2019 neben meiner Festanstellung als freiberuflicher Grafikdesigner gearbeitet, mithilfe der Kleinunternehmerregelung.
?
manuelh
Beiträge: 3
Registriert: 17. Feb 2020, 15:57

Re: Vorweggenommene Betriebsausgaben

Beitrag von manuelh »

ich bin seit 2016 nebenberuflich als freiberuflicher Grafikdesigner gemeldet - mit der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer.
2019 hatte ich keine Aufträge, d. h. in meiner EÜR für die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit steht "0,- EURO".

Da im Dezember 2019 schon absehbar war, dass ich den Existenzgründungszuschuss über die Arbeitsagentur beantragen werde (und demnach auch neu gründe) habe ich den Monitor und die Computerzubehör gekauft. Dadurch dass ich 2019 keine Aufträge hatte und 2018 die Aufträge an einer Hand abzuzählen waren hätte sich der Kauf des Monitors für mich nicht gelohnt, da ich mit einem Laptop arbeite. In Hinblick auf die anstehende Neugründung in "Vollzeit" ist absehbar dass ich einen Monitor brauche, da das Arbeiten am Laptop dauerhaft anstrengend und unproduktiv ist, v. a. bei dann deutlich erhöhter Auftragslage.
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