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Ermäßigter Steuersatz 7%

Verfasst: 13. Jan 2020, 15:32
von mudkip4
Hallo zusammen,

ich habe einen Auftrag bekommen, einen Text für eine Webseite zu schreiben, und wollte fragen, wie es mit der Umsatzsteuer aussieht. Ich weiß, dass man nur 7% Umsatzsteuer verlangen muss, wenn man eben einen Werk wie einen Text erstellt, wegen der Urheberrecht. Was ich aber nicht so ganz verstanden habe: Gilt das auch, wenn mein Name nicht auf dem Artikel steht? Ich habe Artikel in der Vergangenheit geschrieben, mein Name steht aber immer als Autor in der Zeitschrift oder auf der Webseite. Also diesmal geht es um Ghostwriting, wenn man keine Verbindung zwischen mir und dem Text machen kann. Gilt das noch als 7% oder müsste dafür doch 19% in Rechnung gestellt werden?

Vielen Dank im Voraus,

mudkip4

Re: Ermäßigter Steuersatz 7%

Verfasst: 5. Mär 2020, 15:54
von ToniB23
Nun ja, du muss ja dem Finanzamt bekanntgeben wie viel du verdient hast und womit. Wenn die dann fragen, warum du 19% verrechnet hast anstatt 7%, wirst du eine gute Begründung brauchen, da du ja bestimmt mehrere Texte verfasst.

Was das Urheberrecht angeht: Es entsteht mit der Schöpfung des Textes. Ob du da dann deinen Namen darunter setzt oder nicht spielt keine Rolle. https://www.urheberrecht.de/internet
Dein Honorar, welches der Auftragtgeber bezahlt wird zum Text auf der Website schon führen nehme ich an.