Kleinunternehmerregelung zu Unrecht in Anspruch genommen
Verfasst: 2. Nov 2019, 06:50
Guten Morgen,
ich habe eine Frage zum Thema Umsatzsteuer/Kleinunternehmerregelung.
Ich betreibe seit 2013 nebenberuflich ein Gewerbe.
Seit 2013 nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Jetzt habe ich gesehen, dass ich die Kleinunternehmerregelung seit 2017 gar nicht mehr in Anspruch nehmen darf und
seit 2017 aufgrund meiner Einkünft umsatzsteuerpflichtig bin.
Ich arbeite ausschließlich mit Unternehmen zusammen und nicht mit Privatpersonen. Bedeutet für den Fiskus ist dadurch
kein Verlust entstanden, da sich die Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen können. Richtig?
Wie gehe ich jetzt vor?
Kann ich mich für das Jahr 2019 noch als umsatzsteuerpflichtig melden und an meinen Kunden neuen Rechnungen inklusive
der Umsatzsteuer senden?
Die Jahre 2017 und 2018 sind aus steuerlicher Sicht ja bereits abgeschlossen. Oder?
Ist es möglich dass das Finanzamt die zusätzliche Umsatzsteuer für die Jahre 2017 und 2018 nachträglich haben will?
Dann müsste ich mir die Umsatzsteuer auch für die Jahre 2017 und 2018 von meinem Kunden (es ist nur einer) zurückholen
damit dieser sich diese nachträglich von seinem Finanzamt zurückholt. Dann würde die Buchhaltung wieder stimmen, in den Bilanzen
hätte sich aber weder für mich, meinen Kunden oder den Fiskus etwas geändert. Richtig?
Vielen Dank im Voraus.
RomeoRova
ich habe eine Frage zum Thema Umsatzsteuer/Kleinunternehmerregelung.
Ich betreibe seit 2013 nebenberuflich ein Gewerbe.
Seit 2013 nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Jetzt habe ich gesehen, dass ich die Kleinunternehmerregelung seit 2017 gar nicht mehr in Anspruch nehmen darf und
seit 2017 aufgrund meiner Einkünft umsatzsteuerpflichtig bin.
Ich arbeite ausschließlich mit Unternehmen zusammen und nicht mit Privatpersonen. Bedeutet für den Fiskus ist dadurch
kein Verlust entstanden, da sich die Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen können. Richtig?
Wie gehe ich jetzt vor?
Kann ich mich für das Jahr 2019 noch als umsatzsteuerpflichtig melden und an meinen Kunden neuen Rechnungen inklusive
der Umsatzsteuer senden?
Die Jahre 2017 und 2018 sind aus steuerlicher Sicht ja bereits abgeschlossen. Oder?
Ist es möglich dass das Finanzamt die zusätzliche Umsatzsteuer für die Jahre 2017 und 2018 nachträglich haben will?
Dann müsste ich mir die Umsatzsteuer auch für die Jahre 2017 und 2018 von meinem Kunden (es ist nur einer) zurückholen
damit dieser sich diese nachträglich von seinem Finanzamt zurückholt. Dann würde die Buchhaltung wieder stimmen, in den Bilanzen
hätte sich aber weder für mich, meinen Kunden oder den Fiskus etwas geändert. Richtig?
Vielen Dank im Voraus.
RomeoRova