Kleinunternehmerregelung zu Unrecht in Anspruch genommen

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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RomeoRova
Beiträge: 4
Registriert: 2. Nov 2019, 05:49

Kleinunternehmerregelung zu Unrecht in Anspruch genommen

Beitrag von RomeoRova »

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zum Thema Umsatzsteuer/Kleinunternehmerregelung.

Ich betreibe seit 2013 nebenberuflich ein Gewerbe.

Seit 2013 nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.

Jetzt habe ich gesehen, dass ich die Kleinunternehmerregelung seit 2017 gar nicht mehr in Anspruch nehmen darf und
seit 2017 aufgrund meiner Einkünft umsatzsteuerpflichtig bin.

Ich arbeite ausschließlich mit Unternehmen zusammen und nicht mit Privatpersonen. Bedeutet für den Fiskus ist dadurch
kein Verlust entstanden, da sich die Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen können. Richtig?

Wie gehe ich jetzt vor?

Kann ich mich für das Jahr 2019 noch als umsatzsteuerpflichtig melden und an meinen Kunden neuen Rechnungen inklusive
der Umsatzsteuer senden?
Die Jahre 2017 und 2018 sind aus steuerlicher Sicht ja bereits abgeschlossen. Oder?
Ist es möglich dass das Finanzamt die zusätzliche Umsatzsteuer für die Jahre 2017 und 2018 nachträglich haben will?
Dann müsste ich mir die Umsatzsteuer auch für die Jahre 2017 und 2018 von meinem Kunden (es ist nur einer) zurückholen
damit dieser sich diese nachträglich von seinem Finanzamt zurückholt. Dann würde die Buchhaltung wieder stimmen, in den Bilanzen
hätte sich aber weder für mich, meinen Kunden oder den Fiskus etwas geändert. Richtig?

Vielen Dank im Voraus.

RomeoRova
Zuletzt geändert von RomeoRova am 26. Nov 2019, 09:01, insgesamt 1-mal geändert.
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Kleinnehmerregelung zu Unrecht in Anspruch genommen

Beitrag von Alexander96 »

Hallo RomeoRova,
RomeoRova hat geschrieben: 2. Nov 2019, 06:50 Bedeutet für den Fiskus ist dadurch kein Verlust entstanden
Das ist dem Finanzamt tatsächlich vollkommen egal.

Bevor ich etwas hierzu schreiben möchte, könnten Sie uns bitte Ihre Gesamtumsätze für 2016, 2017 und 2018 nennen?
Es scheint mir etwas komisch vorzukommen, dass das Finanzamt sich noch nicht bei Ihnen gemeldet hat. Nach Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärung 2016 hätte das Finanzamt merken müssen, dass sie nicht mehr Kleinunternehmer sind und gegen Ihre Umsatzsteuererklärung 2017 protestieren müssen.
Sie müssen zwar selber diese Umstellung feststellen und die Änderungen umsetzen, aber die Software beim Finanzamt hätte eigentlich Alarm schlagen müssen nach Eingang Ihrer Umsatzsteuererklärungen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
RomeoRova
Beiträge: 4
Registriert: 2. Nov 2019, 05:49

Re: Kleinnehmerregelung zu Unrecht in Anspruch genommen

Beitrag von RomeoRova »

Hier die Umsatz exklusive Umsatzsteuer:

2015 7.508,00 €
2016 24.067,49 €
2017 35.270,86 €
2018 17.560,09 €

Grüße
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Kleinnehmerregelung zu Unrecht in Anspruch genommen

Beitrag von Alexander96 »

Danke für die Zahlen.

Sie haben recht, dass Sie seit 2017 nicht mehr Kleinunternehmer sind. Dass das Finanzamt sich nie bei Ihnen gemeldet hat, wundert mich weiterhin. Sie müssen ja jährlich Ihre Umsätze für den Veranlagungszeitraum und den Vorjahreszeitraum nennen. Das hätte auffallen müssen.

Wenn Sie alles richtig machen wollen, ist es auf jeden Fall korrekt zu stellen. Sie müssen all Ihre Ausgangsrechnungen mit Leistungsdatum ab 2017 korrigieren und Ihrem Kunden die neuen Rechnungen zukommen lassen, die neu ausgewiesen Umsatzsteuer einfordern und an das Finanzamt abführen – auch falls Ihr Kunde Ihre korrigierte Rechnung nicht begleicht (Ihr Kunde kann diese Beträge als Vorsteuer geltend machen – wie Sie schon selber festgestellt haben). Sie können auch aus allen Rechnungen mit Rechnungsdatum ab 2017 die Vorsteuer ziehen. Das Finanzamt wird Zinsen nach § 233a AO festsetzen.
Wenn Sie die Rechnungen korrigiert und Geld beisammen haben, melden Sie sich am besten beim Finanzamt und machen auf die (aus meiner Sicht) beidseitigen Fehler aufmerksam und erklären, dass Sie bereits alle Maßnahmen getroffen haben, um das Problem zu lösen.

Viel Erfolg.
Alexander

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RomeoRova
Beiträge: 4
Registriert: 2. Nov 2019, 05:49

Re: Kleinnehmerregelung zu Unrecht in Anspruch genommen

Beitrag von RomeoRova »

Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

Ist mein Kunde dazu verpflichtet, die korrigierten Rechnungen zu akzeptieren und mir die USt nachträglich zu zahlen?

Schöne Grüße
Romeo
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Kleinnehmerregelung zu Unrecht in Anspruch genommen

Beitrag von Alexander96 »

RomeoRova hat geschrieben: 26. Nov 2019, 08:34 Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

Ist mein Kunde dazu verpflichtet, die korrigierten Rechnungen zu akzeptieren und mir die USt nachträglich zu zahlen?

Schöne Grüße
Romeo
Nein, ist er nicht.
Alexander

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