Kleinunternehmerregelung: Unter 50.000 bleiben oder egal?
Verfasst: 10. Okt 2019, 20:37
Meine Frage betrifft die Kleinunternehmerregelung:
Ich war seit 2015 immer nur nebenberuflich selbständig und nutzte hierfür die Kleinunternehmerregelung. Die letzten 4 Jahre bin ich nie über die Grenze von 17.500 EUR gekommen (auch nicht 2018). Das könnte sich jedoch 2019 - aufgrund meines Wechsels zur hauptberuflichen Selbständigkeit - ändern.
Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr, also 2019, über die einmalig zweite Grenze von 50.000 EUR komme?
Dass ich dann ab 2020 nicht mehr als Kleinunternehmerin durchgehe und Umsatzsteuer ausweisen muss, ist mir klar. Aber muss ich sonst irgendwelche Konsequenzen rückwirkend befürchten?
Ein Freund sagte mir, ich solle sicherheitshalber versuchen, unter 50.000 EUR zu bleiben, ein anderer Freelancer meinte, es sei egal ob 50.000 oder mehr (es gelte das Jahr zuvor mit unter 17.500), ab 2020 nur dann zwingend mit Umsatzsteuer. Was stimmt nun?
Ich war seit 2015 immer nur nebenberuflich selbständig und nutzte hierfür die Kleinunternehmerregelung. Die letzten 4 Jahre bin ich nie über die Grenze von 17.500 EUR gekommen (auch nicht 2018). Das könnte sich jedoch 2019 - aufgrund meines Wechsels zur hauptberuflichen Selbständigkeit - ändern.
Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr, also 2019, über die einmalig zweite Grenze von 50.000 EUR komme?
Dass ich dann ab 2020 nicht mehr als Kleinunternehmerin durchgehe und Umsatzsteuer ausweisen muss, ist mir klar. Aber muss ich sonst irgendwelche Konsequenzen rückwirkend befürchten?
Ein Freund sagte mir, ich solle sicherheitshalber versuchen, unter 50.000 EUR zu bleiben, ein anderer Freelancer meinte, es sei egal ob 50.000 oder mehr (es gelte das Jahr zuvor mit unter 17.500), ab 2020 nur dann zwingend mit Umsatzsteuer. Was stimmt nun?