Absetzung Firmenwagen
Absetzung Firmenwagen
Darf man ein gebrauchtes KFZ, das bei Kauf älter als 5 Jahre ist, trotzdem über 5 Jahre abschreiben?
Re: Absetzung Firmenwagen
Nein, darf man nicht: https://www.betriebsausgabe.de/magazin/ ... g-ab-4109/
Re: Absetzung Firmenwagen
Vielen Dank für den Link. Sehr informativ! Und gut zu wissen, dass man ältere Fahrzeuge auch z. B. über 2 Jahre abschreiben kann.
Da wurde mir nämlich kürzlich Gegenteiliges erzählt.
Eine Frage beantwortet die Website allerdings nicht. Was ist mit Autos, die älter als 8 Jahre sind. Dürfen diese dann auch über 2 Jahre
abgeschrieben werde oder liegt bei 8 Jahren die Grenze und alle KFZ, die 9 Jahre und älter sind, können gar nicht mehr abgeschrieben werden?
Da wurde mir nämlich kürzlich Gegenteiliges erzählt.
Eine Frage beantwortet die Website allerdings nicht. Was ist mit Autos, die älter als 8 Jahre sind. Dürfen diese dann auch über 2 Jahre
abgeschrieben werde oder liegt bei 8 Jahren die Grenze und alle KFZ, die 9 Jahre und älter sind, können gar nicht mehr abgeschrieben werden?
Re: Absetzung Firmenwagen
Der Artikel ist ein wenig irreführend!
Grundsätzlich gilt für PKW eine Abschreibungsdauer von 6 Jahren. Das gilt nicht nur für Neuwagen. Nur wenn nachweislich bei Anschaffung die Restnutzungsdauer geringer als 6 Jahre sein wird(Zukunftsperspektive im Zeitpunkt der Anschaffung), ist eine Abweichung von den 6 Jahren zulässig. Das muss man gegebenenfalls dem Finanzamt entsprechend begründen und darlegen können.
Grundsätzlich gilt für PKW eine Abschreibungsdauer von 6 Jahren. Das gilt nicht nur für Neuwagen. Nur wenn nachweislich bei Anschaffung die Restnutzungsdauer geringer als 6 Jahre sein wird(Zukunftsperspektive im Zeitpunkt der Anschaffung), ist eine Abweichung von den 6 Jahren zulässig. Das muss man gegebenenfalls dem Finanzamt entsprechend begründen und darlegen können.
Re: Absetzung Firmenwagen
Vielen Dank, das beantwortet meine Frage!