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Kleinunternehmer mit Umsätzen in US-Dollar

Verfasst: 28. Aug 2019, 13:11
von Eve99
Guten Tag!:)

Ich hätte da eine Frage bzgl. der Steuererklärung.

Wie ist das eigentlich:
ich habe ein Kleingewerbe, es gilt die Kleingewerberegelung.
Ich hatte letztes Jahr alle meine Umsätze in US-Dollar gemacht (als Sprachtutor auf einer Onlineplattform).

Ich habe im September das Kleingewerbe angemeldet, aber die Umsätze erst im Februar 2019 auszahlen lassen (habe erst mal was anhäufen wollen, weil eine Auszahlung mit hohen Gebühren verbunden ist. Das Guthaben lag in der Zwischenzeit in US-Dollar auf meinem "Lehrerkonto" auf dieser Online-Plattform)

Wie stelle ich nun diese USD-Umsätze konform in einer Steuererklärung dar?
Das FA, soviel ich weiß, fordert eine Erklärung auf Euro-Basis.

Müsste man für jeden Monat (Sep, Okt, Nov, Dez) eine Umrechnung in Euro machen (via durchschnittlichen USD/Euro-Wechselkurs des jeweiligen Monats) ODER sogar tagesgültig?
Oder gilt dann z.B. der Wechselkurs zum 31. Dezember (weil ja die Umsätze akkumuliert nicht umgerechnet wurden).
Oder gilt Februar, weil dort die Auszahlung zum jeweiligem Wechselkurs endgültig erfolge. (wobei der weit entfernt ist vom aktuellen Geschäftsjahr.)

Vielen Dank für die Beantwortung des kniffligen Problems!

Re: Kleinunternehmer mit Umsätzen in US-Dollar

Verfasst: 28. Aug 2019, 18:23
von taxpert
Eve99 hat geschrieben: Das Guthaben lag in der Zwischenzeit in US-Dollar auf meinem "Lehrerkonto" auf dieser Online-Plattform)
Aber jederzeit abrufbar für Sie? Dann ist es Ihnen mit Gutschrift auf diesem Konto bereits zugeflossen im steuerlichen Sinn, sowohl ertragssteuerlich (ESt) als auch umsatzsteuerlich!
§16 Abs.6 Satz 1 UStG hat geschrieben:Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen für den Monat öffentlich bekanntgibt, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4) vereinnahmt wird.
Monatliche Umrechnungskurse 2018 findet man hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Umrechnungskurse/2019-01-29-umsatzsteuer-umrechnungskurse-2018.html

taxpert

Re: Kleinunternehmer mit Umsätzen in US-Dollar

Verfasst: 30. Aug 2019, 07:39
von Eve99
taxpert hat geschrieben:
Eve99 hat geschrieben: Das Guthaben lag in der Zwischenzeit in US-Dollar auf meinem "Lehrerkonto" auf dieser Online-Plattform)
Aber jederzeit abrufbar für Sie? Dann ist es Ihnen mit Gutschrift auf diesem Konto bereits zugeflossen im steuerlichen Sinn, sowohl ertragssteuerlich (ESt) als auch umsatzsteuerlich!
§16 Abs.6 Satz 1 UStG hat geschrieben:Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen für den Monat öffentlich bekanntgibt, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4) vereinnahmt wird.
Monatliche Umrechnungskurse 2018 findet man hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Umrechnungskurse/2019-01-29-umsatzsteuer-umrechnungskurse-2018.html

taxpert
Vielen vielen Dank! :)
Das hat mir sehr geholfen!