Kleinunternehmer mit Umsätzen in US-Dollar
Verfasst: 28. Aug 2019, 13:11
Guten Tag!:)
Ich hätte da eine Frage bzgl. der Steuererklärung.
Wie ist das eigentlich:
ich habe ein Kleingewerbe, es gilt die Kleingewerberegelung.
Ich hatte letztes Jahr alle meine Umsätze in US-Dollar gemacht (als Sprachtutor auf einer Onlineplattform).
Ich habe im September das Kleingewerbe angemeldet, aber die Umsätze erst im Februar 2019 auszahlen lassen (habe erst mal was anhäufen wollen, weil eine Auszahlung mit hohen Gebühren verbunden ist. Das Guthaben lag in der Zwischenzeit in US-Dollar auf meinem "Lehrerkonto" auf dieser Online-Plattform)
Wie stelle ich nun diese USD-Umsätze konform in einer Steuererklärung dar?
Das FA, soviel ich weiß, fordert eine Erklärung auf Euro-Basis.
Müsste man für jeden Monat (Sep, Okt, Nov, Dez) eine Umrechnung in Euro machen (via durchschnittlichen USD/Euro-Wechselkurs des jeweiligen Monats) ODER sogar tagesgültig?
Oder gilt dann z.B. der Wechselkurs zum 31. Dezember (weil ja die Umsätze akkumuliert nicht umgerechnet wurden).
Oder gilt Februar, weil dort die Auszahlung zum jeweiligem Wechselkurs endgültig erfolge. (wobei der weit entfernt ist vom aktuellen Geschäftsjahr.)
Vielen Dank für die Beantwortung des kniffligen Problems!
Ich hätte da eine Frage bzgl. der Steuererklärung.
Wie ist das eigentlich:
ich habe ein Kleingewerbe, es gilt die Kleingewerberegelung.
Ich hatte letztes Jahr alle meine Umsätze in US-Dollar gemacht (als Sprachtutor auf einer Onlineplattform).
Ich habe im September das Kleingewerbe angemeldet, aber die Umsätze erst im Februar 2019 auszahlen lassen (habe erst mal was anhäufen wollen, weil eine Auszahlung mit hohen Gebühren verbunden ist. Das Guthaben lag in der Zwischenzeit in US-Dollar auf meinem "Lehrerkonto" auf dieser Online-Plattform)
Wie stelle ich nun diese USD-Umsätze konform in einer Steuererklärung dar?
Das FA, soviel ich weiß, fordert eine Erklärung auf Euro-Basis.
Müsste man für jeden Monat (Sep, Okt, Nov, Dez) eine Umrechnung in Euro machen (via durchschnittlichen USD/Euro-Wechselkurs des jeweiligen Monats) ODER sogar tagesgültig?
Oder gilt dann z.B. der Wechselkurs zum 31. Dezember (weil ja die Umsätze akkumuliert nicht umgerechnet wurden).
Oder gilt Februar, weil dort die Auszahlung zum jeweiligem Wechselkurs endgültig erfolge. (wobei der weit entfernt ist vom aktuellen Geschäftsjahr.)
Vielen Dank für die Beantwortung des kniffligen Problems!