Sind Sie bereit
für einen modernen Online-Steuerberater?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Soweit Kosten geltend gemacht werden könnten, stellen dies e Sonder-BA dar und sind bereits auf Ebene der Erklärung zur einheitlich und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei der GbR anzugeben.Ich habe mich nur gefragt, wie und wo ich die Ausgabe erfasse, dich ich aus meinen privaten Gewinnen als Freiberufler hatte, um überhaupt Teil der GbR zu werden.
Zurück zu „Gewinnfeststellung“
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast