Freiberuflichkeit zwei Mal gemeldet
Verfasst: 31. Jan 2019, 20:40
Hallo in die Runde, kann man es schaffen, seine Freiberuflichkeit aus Versehen ein zweites Mal beim Finanzamt zu melden? Selbst wenn man ein falsches Formular ausgefüllt hat? Wenn man einmal im System als Freiberufler erfasst ist, dann wissen die das doch beim Amt oder bin ich total bescheuert? Darum füllt man doch ab der Erstmeldung jedes Jahr die Anlage S aus, selbst dann wenn die Einnahmen in einem Kalenderjahr 0 Euro betragen.
Ich muss irgendwas falsch ausgefüllt haben und somit haben die mich neu angelegt, sogar mit der gleichen Tätigkeit wie vorher. Nun geht es um die Kleinunternehmerregelung, die ja ab dem zweiten Jahr bis zu einem höheren Einkommen greift als im ersten Jahr.
Ich sage: Ich kann kein Unternehmen gründen, das bereits besteht. Selbst wenn ich das gewollt hätte. Das macht doch überhaupt keinen Sinn. Dafür hätte ich doch erst meine bestehende freiberufliche Tätigkeit offiziell abmelden müssen.
Ich muss irgendwas falsch ausgefüllt haben und somit haben die mich neu angelegt, sogar mit der gleichen Tätigkeit wie vorher. Nun geht es um die Kleinunternehmerregelung, die ja ab dem zweiten Jahr bis zu einem höheren Einkommen greift als im ersten Jahr.
Ich sage: Ich kann kein Unternehmen gründen, das bereits besteht. Selbst wenn ich das gewollt hätte. Das macht doch überhaupt keinen Sinn. Dafür hätte ich doch erst meine bestehende freiberufliche Tätigkeit offiziell abmelden müssen.