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Freiberuflichkeit zwei Mal gemeldet

Verfasst: 31. Jan 2019, 20:40
von Lady-An
Hallo in die Runde, kann man es schaffen, seine Freiberuflichkeit aus Versehen ein zweites Mal beim Finanzamt zu melden? Selbst wenn man ein falsches Formular ausgefüllt hat? Wenn man einmal im System als Freiberufler erfasst ist, dann wissen die das doch beim Amt oder bin ich total bescheuert? Darum füllt man doch ab der Erstmeldung jedes Jahr die Anlage S aus, selbst dann wenn die Einnahmen in einem Kalenderjahr 0 Euro betragen.
Ich muss irgendwas falsch ausgefüllt haben und somit haben die mich neu angelegt, sogar mit der gleichen Tätigkeit wie vorher. Nun geht es um die Kleinunternehmerregelung, die ja ab dem zweiten Jahr bis zu einem höheren Einkommen greift als im ersten Jahr.
Ich sage: Ich kann kein Unternehmen gründen, das bereits besteht. Selbst wenn ich das gewollt hätte. Das macht doch überhaupt keinen Sinn. Dafür hätte ich doch erst meine bestehende freiberufliche Tätigkeit offiziell abmelden müssen.

Re: Freiberuflichkeit zwei Mal gemeldet

Verfasst: 31. Jan 2019, 21:38
von Severina
Ich kann Ihnen leider nicht folgen und verstehe das Problem nicht...

Was meinen Sie mit der Aussage zur Kleinunternehmerregelung - die Grenze ist immer 17.500 €, da ändert sich ab dem zweiten Jahr nix.

Re: Freiberuflichkeit zwei Mal gemeldet

Verfasst: 1. Feb 2019, 16:10
von Lady-An
Tut mir leid, mein Fall ist auch etwas wirr.
Ich habe in 2018 fälschlicherweise den Neugründerbogen noch einmal ausgefüllt, weil mir dieser vom Finanzamt geschickt wurde. Diesen Gründerbogen habe ich aber bereits 2013 aufgefüllt, was ich nicht mehr wusste, weil es eben solange her ist. Nun hatte ich mich gewundert, warum das Finanzamt mir diesen Bogen überhaupt geschickt hat, wenn ich doch schon im System seit 2013 als Freiberuflerin gemeldet bin.
Nun habe ich quasi eine Tätigkeit noch einmal angemeldet zu meiner bestehenden Tätigkeit. Was natürlich paradox ist.

Ich habe bereits Kontakt mit einem Anwalt für Steuerrecht.

Re: Freiberuflichkeit zwei Mal gemeldet

Verfasst: 1. Feb 2019, 16:53
von schlauelia
immer noch unverständlich!

Warum haben Sie nicht das FA gefragt? Und wo sind jett die Probleme?

Da kann ein Anwalt auch nicht helfen - vor allem bei wirren Angaben.

Lia