3 Fragen zur Einordnung meiner (freiberuflichen) Tätigkeiten

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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TheWhiteDeer
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Registriert: 27. Dez 2018, 22:45

3 Fragen zur Einordnung meiner (freiberuflichen) Tätigkeiten

Beitrag von TheWhiteDeer »

Guten Tag,

ich bin neu hier im Forum, habe die AGBs gelesen und mir einen Überblick über die Inhalte verschafft. Sollte ich mit meinem Beitrag gegen ein Regel zu doppelten Fragen verstoßen, bitte ich um einen Hinweiß. Da es sich aber um eine Frage zu meiner persönlichen Situation handelt, wähne ich mich „auf der sicheren Seite“. Zu meiner Frage:

1. Ich bin Student und absolviere zur Zeit einen Masterstudiengang.

2. Ich gehe parallel verschiedenen selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeiten nach. Das sind im einzelnen:
- Musiker (Sowohl freiberuflich als auch als Anteilnehmer an einer GbR).
- Konzertagent (Ich verschaffe Musikern auf Provisionsbasis Engagements bei Konzertveranstaltern. Dabei bin ich Anteilnehmer an einer GbR.)
- Mediengestaltung (Ich biete vereinzelt meine Dienste als Fotograph oder Filmemacher für Musiker an.)
- Umweltpädagoge (Ich arbeite als Übungsleiter bei einer Umweltbildungseinrichtung.)

Meine Fragen beziehen sich nun auf die steuerliche Einordnung meiner Tätigkeiten:
a. Zählt meine Tätigkeit als Konzertagent als freiberufliche Tätigkeit oder muss ich diese unter gewerblichen Einnahmen angeben und ggf. Gewerbesteuern zahlen?
b. Muss ich für meine Tätigkeit als Fotograph und Filmemacher ein Gewerbe anmelden oder bin ich freiberuflich tätig? Gibt es einen Freibetrag?
c. Als Umweltpädagoge habe ich zur Zeit einen Übungsleitervertrag und unterliege somit einem Freibetrag von 2.400,-€. Was ändert sich für mich, wenn meine Einnahmen in diesem Punkt den Freibetrag übersteigen?

Ich bin dankbar, wenn mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen kann und verbleibe mit den besten Grüßen!
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: 3 Fragen zur Einordnung meiner (freiberuflichen) Tätigkeiten

Beitrag von Severina »

TheWhiteDeer hat geschrieben: 27. Dez 2018, 22:50


Meine Fragen beziehen sich nun auf die steuerliche Einordnung meiner Tätigkeiten:
a. Zählt meine Tätigkeit als Konzertagent als freiberufliche Tätigkeit oder muss ich diese unter gewerblichen Einnahmen angeben und ggf. Gewerbesteuern zahlen?

Das ist ein Gewerbebetrieb, der auch bei der Gemeinde/Stadt anzumelden ist.

b. Muss ich für meine Tätigkeit als Fotograph und Filmemacher ein Gewerbe anmelden oder bin ich freiberuflich tätig? Gibt es einen Freibetrag?

Das hängt von der genauen Art der Tätigkeit ab - künstlerisch tätige Fotografen (die 'ästhetische Bilder mit einem Mindestmaß an eigenschöpferischer Gestaltung herstellen') und Bildjournalisten (hier liegt es an der journalistischen Tätigkeit) sind Freiberufler, handwerklich tätige (Werbefotografie, Porträts, sonstige Auftragsfotografie) sind gewerblich tätig.

c. Als Umweltpädagoge habe ich zur Zeit einen Übungsleitervertrag und unterliege somit einem Freibetrag von 2.400,-€. Was ändert sich für mich, wenn meine Einnahmen in diesem Punkt den Freibetrag übersteigen?

Dann müssen Sie den übersteigenden Betrag als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit versteuern. Betriebsausgaben sind nur absetzbar, wenn und soweit sie den Freibetrag übersteigen.

Ich bin dankbar, wenn mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen kann und verbleibe mit den besten Grüßen!
Guten Rutsch!
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