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Guten Rutsch!
Meine Fragen beziehen sich nun auf die steuerliche Einordnung meiner Tätigkeiten:
a. Zählt meine Tätigkeit als Konzertagent als freiberufliche Tätigkeit oder muss ich diese unter gewerblichen Einnahmen angeben und ggf. Gewerbesteuern zahlen?
Das ist ein Gewerbebetrieb, der auch bei der Gemeinde/Stadt anzumelden ist.
b. Muss ich für meine Tätigkeit als Fotograph und Filmemacher ein Gewerbe anmelden oder bin ich freiberuflich tätig? Gibt es einen Freibetrag?
Das hängt von der genauen Art der Tätigkeit ab - künstlerisch tätige Fotografen (die 'ästhetische Bilder mit einem Mindestmaß an eigenschöpferischer Gestaltung herstellen') und Bildjournalisten (hier liegt es an der journalistischen Tätigkeit) sind Freiberufler, handwerklich tätige (Werbefotografie, Porträts, sonstige Auftragsfotografie) sind gewerblich tätig.
c. Als Umweltpädagoge habe ich zur Zeit einen Übungsleitervertrag und unterliege somit einem Freibetrag von 2.400,-€. Was ändert sich für mich, wenn meine Einnahmen in diesem Punkt den Freibetrag übersteigen?
Dann müssen Sie den übersteigenden Betrag als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit versteuern. Betriebsausgaben sind nur absetzbar, wenn und soweit sie den Freibetrag übersteigen.
Ich bin dankbar, wenn mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen kann und verbleibe mit den besten Grüßen!
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