Einkünfte aus GbR

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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can
Beiträge: 1
Registriert: 18. Jul 2010, 08:41

Einkünfte aus GbR

Beitrag von can »

Liebe User im Forum,
ich habe mit einer Kollegin eine GbR gegründet. Kann ich als GbR ein Konto bei einer Bank eröffnen und wie bzw. wo muss ich die Einkünfte in der Steuererklärung aufführen? Gibt es dafür ein Formular. Ich arbeite überwiegend freiberuflich, aber auch im angestelltenverhältnis auf Lohnsteuerkarte. Muss die GbR beim Finanzamt vorher angemeldet werden. Ich habe bereits ein Kleinunternehmen gegründet das dem FA bekannt ist.

Dank für Antwort,
Can
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Einkünfte aus GbR

Beitrag von ruepel »

Hallo,

du must Deine Frage mal genauer stellen, weil man das so gar nicht beantworten kann. Nur mal allgemein: Eine GbR ist eine Personengesellschaft nach BGB und bekommt also eine eigene Steuernummer vom Betriebsstättenfinanzamt. Das ist das Finanzamt, wo die GbR ihre Betriebsstätte hat. Die GbR erstellt dann nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss und erstellt eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung § 179/180 AO in der den Feststellungsbeteiligten (also Dir und Deiner Freundin) der zuzurechnende Gewinn zugewiesen wird. Darüber erstellt das Betriebsstättenfinanzamt einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Ferststellung von Besteuerungsgrundlagen und die Beteiligten müssen den ihnen zugewiesenen Gewinn in ihrer Einkommensteuererklärung auf der Anlage G unter Angabe der Steuernummer der GbR eintragen. Achtung: Du schreibst das Du vorwiegend Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit hast, wenn das die Tätigkeiten in der GbR sind und deine Freundin keine freiberuflichen Tätigkeiten in der GbR ausführt; oder Deine nicht freiberuflichen Tätigkeiten mehr als 1,25 % des Umsatzes ausmachen, dann ist die gesamte Tätigkeit eine Gewerbliche Tätigkeit die unter § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG fällt. Die erste Prüfung § 193 ff AO durch das Finanzamt würde rückwirkend zu einer Umqualifizierung der Einkünfte und somit zur Gewerbesteuerpflicht führen. An freiberufliche Tätigkeiten sind genaue Anforderungen geknüpft, lese Dir mal § 18 Abs. 1 EStG durch, ggfs must Du mir mal schreiben, was Du denn machst und dann kann ich Dir was dazu sagen.
Gruß
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