Verustvortrag bei falscher Qualifizierung der Einkommensart

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
Ericgründel
Beiträge: 1
Registriert: 24. Aug 2018, 11:44

Verustvortrag bei falscher Qualifizierung der Einkommensart

Beitrag von Ericgründel »

Hallo

Ich habe seit dem Jahr 2004 Verluste aus einer von mir vergebenen Lizenz.
Diese wurden von 2004 bis 2011 als sonstige Einkünfte § 22 behandelt. nach einem Einspruch sind sie seit 2012 Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18.
Die angelaufenen Verluste bis 2011 werden jedes Jahr per Extra Bescheid festgestellt. Allerdings kann ich sie nicht verrechnen, weil ich keine sonstigen Einkünfte nach §22 mehr habe.
Das kann doch nicht sein. Kann ich wirklich die Verluste bis 2011 nicht verrechnen, weil damals falsch qualifiziert wurde und der Einspruch erst in 2012 war?

Weiß jemand Rat?
Antworten