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Nebeneinnahmen

Verfasst: 23. Mai 2018, 15:20
von Miguel
Hallo zusammen,

ich bin freiberuflich als beratender Ingenieur tätig und erziele damit mein Haupteinkommen.

Als Hobby betreibe ich eine kleine Imkerei und verkaufe Honig an der Haustür, ohne Quittung und an 2 Geschäfte, denen ich eine Rechnung mit MWST ausstelle.
Die mit Rechnung ausgewiesenen Beträge liegen zwischen 1 und 2 TEuro pro Jahr.

Muss ich das als Einkommen aus Landwirtschaft angeben?
Und muss ich die Mehrwertsteuer verrechnen?

Danke für Tipps.

Grüße
Miguel

Re: Nebeneinnahmen

Verfasst: 23. Mai 2018, 15:39
von muemmel
Muss ich das als Einkommen aus Landwirtschaft angeben? Na sicher.
Und muss ich die Mehrwertsteuer verrechnen? Keine Ahnung, was Sie mit "verrechnen" meinen - Sie müssen sie jedenfalls an das Finanzamt abführen, und zwar für alle Einnahmen aus der Landwirtschaft.

Re: Nebeneinnahmen

Verfasst: 23. Mai 2018, 16:35
von Severina
Das ist so pauschal nicht richtig: grundsätzlich unterliegt ein Imker der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG , so lange er nur seinen selbst erzeugten Honig verkauft und nicht bzw. nur in gewissen Grenzen zukauft. Dann müssen die Umsätze in der Umsatzsteuererklärung nur in Zeile 53 angegeben (das betrifft das Formular 2016) und die Umsatzsteuer nicht abgeführt werden. Die ggf. im Zusammenhang mit der Imkerei gezahlten Vorsteuerbeträge können nicht abgezogen werden. Der in den Rechnungen an die Geschäfte anzugebende Umsatzsteuersatz ist 10,7 % - wurde ein anderer Steuersatz angegeben, lohnt sich evtl. die Rechnungsberichtigung. Je nach Bundesland kann es zur Zuständigkeit eines anderen als des Wohnsitzfinanzamtes kommen (in NRW betreuen z.B. nur bestimmte Schwerpunktfinanzämter Steuerpflichtige mit landwirtschaftlichen Einkünften, und sei der Betrieb auch noch so klein). Der landwirtschaftliche Betrieb ist über den 'Fragebogen zur steuerlichen Erfassung' dem Wohnsitzfinanzamt ''anzumelden', ggf. geben die daraufhin die Akte weiter.

Natürlich kann man auch für den landwirtschaftlichen Betrieb (z.B. in einem bereits abgegebenen Fragebogen) zur Regelbesteuerung optieren, dann ist die Aussage von Mümmel wiederum richtig.

Es ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung über die Einkünfte (auch aus den Haustürgeschäften!) und Aufwendungen zu erstellen, der sich ergebende Gewinn ist zu versteuern. Die EÜR ist elektronisch zu übermitteln. Für die Imkerei gilt das allgemeine landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr, es sei denn, es ist ein anderes beantragt worden, und die Verteilung des Gewinns gem. § 4a (2) EStG.

Je nachdem, wie hoch die anderen Einkünfte sind, gibt es den Freibetrag für Einkünfte aus LuF.

Re: Nebeneinnahmen

Verfasst: 23. Mai 2018, 16:59
von Miguel
Danke, das habe ich so befürchtet.

Mit meiner Selbstständigkeit und auch mit dem Honigverkauf auf Rechnung habe ich erst im IV. Quartal 2017 angefangen.
Im Zusammenhang mit der Imkerei sind jedoch im ganzen Jahr Ausgaben inkl. gezahlter Mehrwertsteuer angefallen.
Könnte ich das dann alles in die EÜR bzw. auch in die Umsatzsteuererklärung einfließen lassen?
Damit wäre der Imkereianteil natürlich ein enormes Verlustgeschäft und würde doch vom Finanzamt wieder als Hobby eingestuft, oder???

Grüße
Miguel

Re: Nebeneinnahmen

Verfasst: 23. Mai 2018, 17:05
von Miguel
Danke Severina, meinen Post habe ich geschrieben, bevor ich Ihren/Deinen Kommentar gelesen habe.

Einen landwirtschaftlichen Betrieb habe ich nicht angemeldet; da gibt es meines Wissens eine Grenze von max. 35 Bienenvölkern. Ab da muss man als Imker eine EÜR abgeben.

DIe 10,7% MwSt. habe ich korrekt ausgewiesen.