Rückstellungen bei freiberufl. Existenzgründerin?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Hebamme
Beiträge: 2
Registriert: 21. Mai 2010, 16:01

Rückstellungen bei freiberufl. Existenzgründerin?

Beitrag von Hebamme »

Hallo in die Runde, ich bin neu hier und gerade dabei, meine Buchhaltung und Steuer 2009 abzuschließen. :?
Ich bin als Hebamme im 3. Jahr freiberuflich tätig, unterbrochen durch eigene Schwangerschaft und Erziehungszeit und seit einem Jahr eigentlich erst richtig dabei... :D

Nun habe ich eine Frage zum Thema Rückstellungen:
Ich würde gerne 3000€ zurücklegen, weil ich im nächsten Jahr mit weniger Einnahmen rechnen kann und mir höchstwahrscheinlich ein neues Auto anschaffen muss. Gibt es diese Möglichkeit als Freiberuflerin überhaupt und unter welchen Bedingungen ist dies möglich?

Ich würde mich sehr über Tipps und Hinweise freuen!

Schöne Grüße, die Hebamme
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Rückstellungen bei freiberufl. Existenzgründerin?

Beitrag von taxwoman »

Als Freiberufler kannst du keine Rückstellungen bilden. Es sei denn, du wechselst freiwillig von einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur doppelten Buchführung und ermittelst ihren Gewinn durch Bestandsvergleich.
Hebamme
Beiträge: 2
Registriert: 21. Mai 2010, 16:01

Re: Rückstellungen bei freiberufl. Existenzgründerin?

Beitrag von Hebamme »

Danke für den Hinweis!

Hm, das ist ja bedauerlich...
Gibt es einen nachvollziehbaren Grund dafür?

Schöne Grüße, die Hebamme
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Rückstellungen bei freiberufl. Existenzgründerin?

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Hebamme,

grundsätzlich will ich taxwoman nicht wiedersprechen, aber eig. schon.

Auch mit dem Wechsel zur doppelten Buchführung nach § 5 EStG kommst du nicht wirklich in den Genuss einen Teil deines Gewinns einfach mal so in eine Rückstellung zu bilden.

Eine eben mal so Gewinnrückstellung, weil man im nächsten Jahr weniger Einnahmen erwartet gibt es nicht!!!

Jedoch ein Tipp am Rande:
Ich weiss ja nicht, wie es bei dir in den nächsten 3 Jahren mit Anschaffungskosten für Geräte oder ähnliches Anlagevermögen aussieht (Pkw zählt nicht, da dieser nicht ausschließlich >90 % betrieblich genutzt), denn für Geräte u. Anlagen kann man bis zu 40 % der Netto-Anschaffugnskosten als sog. Investitionsabzugsbetrag bereits im Vorfeld steuerlich kürzen.

Gruß
SiegesRitter
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