Liebes Forum,
ich bin neu hier und in mancherlei steuerlicher Frage ziemlich verwirrt.
Mittelfristig möchte ich mich an einen Steuerberater wenden, brauche aber eine kurze Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Ich bin seit 2 Jahren als Freiberufler selbstständig.
Vor der Anmeldung habe ich beim Finanzamt via Mail nachgefragt, ob die von mir beschriebenen Tätigkeiten als freiberuflich gelten. Das wurde bejaht (Videoproduktion).Daraufhin habe ich die Tätigkeit angemeldet, meine Steuernummer erhalten und arbeite seitdem im Glauben, Freiberufler zu sein.
Nun habe ich einen Kunden, für den ich Webdesign gemacht habe. Bei dieser Tätigkeit ist es wohl schwer abzugrenzen, ob sie als freiberuflich oder gewerblich gilt.
Der Kunde bat mich, die Tätigkeitsbezeichnung in der Rechnung so zu formulieren, dass die Tätigkeit eindeutig als gewerblich zu identifizieren ist, damit er selbst keine Abgaben an die KSK leisten muss. Das steht aber im Gegensatz zu meinem Interesse, die Tätigkeit als freiberuflich identifizieren zu lassen.
Ich habe mit einer Mitarbeiterin beim Finanzamt gesprochen, die mir erklärte, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass alle meine Tätigkeiten freiberuflich sind, wenn ich als Freiberufler gemeldet bin.
Ich verstehe aber nicht ganz – ist das nicht problematisch, wenn ich als Freiberufler eine Tätigkeit ausgeführt habe, die eigentlich als gewerblich gilt und ich dafür eine Rechnung stelle?
Natürlich mache ich nicht vorsätzlich eine Arbeit, die klar als gewerblich eingestuft wird, allerdings ist das beim Webdesign (laut meiner Recherchen) wohl schwer abzugrenzen. Zumal ich in diesem Falle sehr viel mehr den gestalterischen, als den technischen Aspekt durchgeführt habe.
Wie ist diese Situation jetzt zu handhaben?
Außerdem hat diese Nachfrage dazu geführt, dass jetzt geprüft wird, ob ich überhaupt als Freiberufler gelte, weil ich die letzten 2 Jahre dort wohl als gewerblich geführt werde (!). Obwohl man mir vor meiner Anmeldung erklärt hat, dass meine Arbeit freiberuflich sei.
Dementsprechend habe ich mich auch im Umgang mit den Kunden verhalten – also keine Tätigkeiten durchgeführt, die als gewerblich gelten!
Bisher habe ich den Steuerfreibetrag nicht überschritten, was sich dieses Jahr aber wohl ändern wird. Dementsprechend war die Gewerbesteuer auch kein Thema.
Außerdem noch eine kurze, andere Frage: Ich arbeite noch in Teilzeit in einer Festanstellung (hauptberuflich aber Student). Zählen diese Einkünfte zusammen mit meinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit – in Bezug auf die Einkommenssteuer bzw. den Steuerfreibetrag?
Wie immer jede Menge Fragen und jede Menge (gefährliches) Unwissen.
Ich wäre euch dennoch sehr dankbar, wenn ihr mir Hilfestellung leisten könntet, damit ich diese Situation nun akut besser lösen kann.
Um einen Steuerberater komme ich nicht herum.
Viele Grüße
Als Freiberufler gewerbliche Tätigkeit in Rechnung?
Re: Als Freiberufler gewerbliche Tätigkeit in Rechnung?
Ich arbeite noch in Teilzeit in einer Festanstellung (hauptberuflich aber Student). Zählen diese Einkünfte zusammen mit meinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit – in Bezug auf die Einkommenssteuer bzw. den Steuerfreibetrag? Na sicher doch, sofern das kein Minijob ist - haben Sie diese Einkünfte etwa bei den letzten Steuererklärungen immer weggelassen?
Bisher habe ich den Steuerfreibetrag nicht überschritten, was sich dieses Jahr aber wohl ändern wird. Dementsprechend war die Gewerbesteuer auch kein Thema. Welchen Freibetrag haben Sie nicht überschritten - den der Einkommensteuer oder den (mehrfach höheren) der Gewerbesteuer?
Bisher habe ich den Steuerfreibetrag nicht überschritten, was sich dieses Jahr aber wohl ändern wird. Dementsprechend war die Gewerbesteuer auch kein Thema. Welchen Freibetrag haben Sie nicht überschritten - den der Einkommensteuer oder den (mehrfach höheren) der Gewerbesteuer?
Re: Als Freiberufler gewerbliche Tätigkeit in Rechnung?
Nein, aber dieses Arbeitsverhältnis besteht erst seit kurzem, daher einfach die Frage für die ZukunftNa sicher doch, sofern das kein Minijob ist - haben Sie diese Einkünfte etwa bei den letzten Steuererklärungen immer weggelassen?
Vielen Dank an dieser Stelle!
Den Freibetrag der Einkommenssteuer.Welchen Freibetrag haben Sie nicht überschritten - den der Einkommensteuer oder den (mehrfach höheren) der Gewerbesteuer?
Re: Als Freiberufler gewerbliche Tätigkeit in Rechnung?
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Ich hoffe mir kann jemand helfen, was die von mir angesprochene Rechnungsstellung betrifft
Ich hoffe mir kann jemand helfen, was die von mir angesprochene Rechnungsstellung betrifft