Airbnb

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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larzarus
Beiträge: 3
Registriert: 20. Nov 2016, 19:43

Airbnb

Beitrag von larzarus »

Hallo zusammen,

ich habe im Januar und Februar einen Kunden und würde dort gerne eine Wohnung mieten. Der Arbeitsort ist 250 Km weiter entfernt von meiner Wohnung.
Die Frage ist kann ich die Wohnung für die 2 Monate mieten obwohl ich nur 4 Tage die Woche zum Kunden muss?

Airbnb erstellt anständige Rechnungen mit ausgewiesener Mwst.

Wie wäre dieser Fall wenn ich eine normale Wohnung mieten würde?

Es handelt sich nachdem was ich gelesen habe um eine Auswärtstätigkeit. Besteht dort generell die Möglichkeit eine Wohnung für den Beauftragungszeitraum zu mieten oder sind immer nur die Tage an denen gearbeitet wird steuerlich bevorzugt?

Ich arbeite freiberuflich. Eine erste Tätigkeitsstätte habe ich nicht oder ist diese durch meine Wohnung?(kein Arbeitszimmer gegeben)

Danke und viele Grüße
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Airbnb

Beitrag von muemmel »

Wie wäre dieser Fall wenn ich eine normale Wohnung mieten würde? Dann würde keine Umsatzsteuer anfallen, oder wie war die Frage gemeint?

Es handelt sich nachdem was ich gelesen habe um eine Auswärtstätigkeit. Besteht dort generell die Möglichkeit eine Wohnung für den Beauftragungszeitraum zu mieten oder sind immer nur die Tage an denen gearbeitet wird steuerlich bevorzugt? Die kann natürlich für den gesamten Zeitraum abgesetzt werden.

Eine erste Tätigkeitsstätte habe ich nicht oder ist diese durch meine Wohnung?(kein Arbeitszimmer gegeben) Macht nichts - es genügt, wenn Sie eine Wohnung haben, in der Sie üblicherweise wohnen. Und während der Auswärtstätigkeit haben wir dann halt "doppelte Haushaltsführung", und Sie können alles absetzen - Miete, Heimfahrten am WE, Verpflegungsmehraufwand...
larzarus
Beiträge: 3
Registriert: 20. Nov 2016, 19:43

Re: Airbnb

Beitrag von larzarus »

Hallo danke für die Antwort.

Handelt es sich wirklich um eine "doppelte Haushaltsführung"? Ist diese nicht erst bei dauerhaftem Aufenthalt?
Die Wohnung ist ja eher wie ein Hotel zu verstehen was für 2 Monate dauerhaft gebucht wird.

Muss ein Antrag auf Bewilligung der doppelten Haushaltsführung gestellt werden?
Ich möchte später keine bösen Überraschungen erleben.

Kann ich dann auch die Hin- und Rückfahrt absetzen?
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