Frage zu Liebhaberei

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
Julian0o
Beiträge: 5
Registriert: 23. Okt 2016, 12:57

Frage zu Liebhaberei

Beitrag von Julian0o »

Hallo zusammen,

vorab möchte ich kurz die Historie erläutern.

Ich habe 2009 am Anfang meines Studiums ein Nebengewerbe als Fotodesigner angemeldet. In den letzten Jahren habe ich nur Verluste gemacht. Diese sind durch zahlreiche Anschaffungen entstanden.
Bis 2013 habe ich als Studentische Hilfskraft gearbeitet und sowieso keine Steuern gezahlt. Von daher habe ich die Verluste aus dem Gewerbe auch nicht geltend machen können.
08/2014 habe ich eine 75% Beschäftigung angefangen und somit in der Steuererklärung für 2014 auch Verluste geltend gemacht und eine Rückzahlung in höhe von 680€ erhalten. Im darauffolgenden Jahr waren es etwas über 1000€ Steuerrückzahlung.

Darüber hinaus habe durch meine Anschaffungen ich jede Menge MwSt. zurückerstattet bekommen.
Ich habe auch Gewinne gemacht, jedoch lagen diese immer unter den Ausgaben.

Jetzt habe ich vom Finanzamt einen Brief erhalten mit der Ankündigung der Umstellung auf Liebhaberei. Ich muss jede Menge Prognosen erstellen etc.

Ehrlich gesagt glaube ich selbst nich das ich die Verluste jemals ausgleichen werde da ich nicht mehr viel Energie in das Nebengewerbe stecke.

Die Frage ist nun: Wie komme ich am besten aus der Sache raus? Wie lauten konkret die Folgen? Ich habe selbst schon ein wenig recherchiert und glaube folgendes: Ich muss die Steuerrückzahlungen in höhe von ca. 1700€ zurückzahlen. Sonst habe ich nichts zu erwarten.

Das wäre mir auch ganz lieb da ich dann das Gewerbe vom Hals habe und mich damit nicht mehr beschäftigen muss.

Es wäre klasse wenn ich ein paar Tips bekommen könnte wie ich weiter verfahren sollte.

Gruß
Julian
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Frage zu Liebhaberei

Beitrag von schlauelia »

wenn Sie keine Arbeit damit mehr haben wollen, schreiben Sie einfach, dass in Zukunft keine Gewinne erwartet werden und Sie damit einverstanden sind, dss Liebhaberei ab sofort gegeben ist - abwarten, ob rückwirkend etwas passiert!
Lia
Julian0o
Beiträge: 5
Registriert: 23. Okt 2016, 12:57

Re: Frage zu Liebhaberei

Beitrag von Julian0o »

Das Rückwirkend was passiert weiß ich ja schon, so steht es ja im Schreiben. Die Frage ist nur was Rückwirkend passiert. Ich bin durchaus bereit das ganze als Lehrgeld zu sehen. Würde nur gerne mit möglichst wenig Lehrgeld aus der Sacher raus gehen.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Frage zu Liebhaberei

Beitrag von StephanM »

Rückwirkend kann nur etwas passieren, wenn die Bescheide nach §164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen oder die Bescheide nach §165 AO speziell hinsichtlich der Einkünfte aus der Selbständigen Tätigkeit als Fotodesigner vorläufig sind. Sonst geht es nur für die Zukunft.
Antworten