Seite 1 von 1

KFZ aus Betriebsvermögen entnehmen

Verfasst: 4. Aug 2016, 12:40
von Micha990
Hallo Leute,

ich habe da eine Frage bzgl. der Entnahme des KFZ aus dem Betriebsvermögen.

Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung, da mein Umsatz <17.500,-€ ist.

Ich habe die Selbständigkeit aufgegeben zum 26.07.16.

Hier ein paar Zahlen als Beispiel zur Selbständigkeit:

Einnahmen: 12111,04€
./. zurückzuzahlende Vorschüsse 3353,96€
= 8757,08€ Umsatz
./. Betriebsausgaben 1030,37€
./. Kosten betr. KFZ 3302,06€
= Gewinn 4564,65€

Ich habe das Auto nun bei wirkaufendeinauto.de begutachten lassen und die kamen auf einen Preis von 5310,-€.

Muss ich den Betrag über 5310,-€ zum Gewinn addieren und dann darauf Steuern zahlen oder wie verhält sich das?

Dann habe ich noch eine Frage zur privaten Nutzung.

Muss ich die private Nutzung ebenfalls als Gewinn verbuchen oder ist dies auf Grund der Kleinunternehmerregelung nicht nötig.

Bin mir da nicht sicher, da ich unter folgendem Link ein Urteil des BFH gefunden habe, welches besagt, dass die private Nutzung nicht als Gewinn verbucht werden muss, wenn der Umsatz <17.500,-€ ist.

https://www.steuertipps.de/selbststaend ... den-umsatz

Es geht um den letzten Absatz.

Vielen Dank im Voraus.

Re: KFZ aus Betriebsvermögen entnehmen

Verfasst: 4. Aug 2016, 20:10
von schlauelia
wie lange bestand die Selbständigkeit? Der PKW war im Betriebsvermögen?
dann muss natürlich ein Privatanteil als Einnahme erfasst werden, die AfA als Ausgabe gemacht werde, der Verkauf als Einnahme erfasst werden, der Restbuchwert als Ausgabe abgesetzt werden und für die Betriebsaufgabe richtig abgerechnet werden!
Den Link habe ich nicht gelesen - Beratung sollte ein Steuerberater machen, kein Forum.
Lia

Re: KFZ aus Betriebsvermögen entnehmen

Verfasst: 5. Aug 2016, 23:24
von Micha990
Die Selbständigkeit bestand vom 1.9.15-26.7.16.

Das Auto wird nicht verkauft sondern wird weiter privat genutzt.

Also muss der privatanteil als Einnahme verbucht werden und der Wert des KFZ ebenfalls als Einnahme verbucht werden.

Habe ich das dann richtig verstanden?

Re: KFZ aus Betriebsvermögen entnehmen

Verfasst: 7. Aug 2016, 03:42
von StephanM
Sofern bisher mit der EÜR gearbeitet wurde ist zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zur Bilanzierung zu wechseln.
Der Übergangsgewinn ist laufender Gewinn, der aus der Bilanz ermittelte Aufgabegewinn ist Gewinn nach §16/§34 EStG