KFZ aus Betriebsvermögen entnehmen
Verfasst: 4. Aug 2016, 12:40
Hallo Leute,
ich habe da eine Frage bzgl. der Entnahme des KFZ aus dem Betriebsvermögen.
Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung, da mein Umsatz <17.500,-€ ist.
Ich habe die Selbständigkeit aufgegeben zum 26.07.16.
Hier ein paar Zahlen als Beispiel zur Selbständigkeit:
Einnahmen: 12111,04€
./. zurückzuzahlende Vorschüsse 3353,96€
= 8757,08€ Umsatz
./. Betriebsausgaben 1030,37€
./. Kosten betr. KFZ 3302,06€
= Gewinn 4564,65€
Ich habe das Auto nun bei wirkaufendeinauto.de begutachten lassen und die kamen auf einen Preis von 5310,-€.
Muss ich den Betrag über 5310,-€ zum Gewinn addieren und dann darauf Steuern zahlen oder wie verhält sich das?
Dann habe ich noch eine Frage zur privaten Nutzung.
Muss ich die private Nutzung ebenfalls als Gewinn verbuchen oder ist dies auf Grund der Kleinunternehmerregelung nicht nötig.
Bin mir da nicht sicher, da ich unter folgendem Link ein Urteil des BFH gefunden habe, welches besagt, dass die private Nutzung nicht als Gewinn verbucht werden muss, wenn der Umsatz <17.500,-€ ist.
https://www.steuertipps.de/selbststaend ... den-umsatz
Es geht um den letzten Absatz.
Vielen Dank im Voraus.
ich habe da eine Frage bzgl. der Entnahme des KFZ aus dem Betriebsvermögen.
Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung, da mein Umsatz <17.500,-€ ist.
Ich habe die Selbständigkeit aufgegeben zum 26.07.16.
Hier ein paar Zahlen als Beispiel zur Selbständigkeit:
Einnahmen: 12111,04€
./. zurückzuzahlende Vorschüsse 3353,96€
= 8757,08€ Umsatz
./. Betriebsausgaben 1030,37€
./. Kosten betr. KFZ 3302,06€
= Gewinn 4564,65€
Ich habe das Auto nun bei wirkaufendeinauto.de begutachten lassen und die kamen auf einen Preis von 5310,-€.
Muss ich den Betrag über 5310,-€ zum Gewinn addieren und dann darauf Steuern zahlen oder wie verhält sich das?
Dann habe ich noch eine Frage zur privaten Nutzung.
Muss ich die private Nutzung ebenfalls als Gewinn verbuchen oder ist dies auf Grund der Kleinunternehmerregelung nicht nötig.
Bin mir da nicht sicher, da ich unter folgendem Link ein Urteil des BFH gefunden habe, welches besagt, dass die private Nutzung nicht als Gewinn verbucht werden muss, wenn der Umsatz <17.500,-€ ist.
https://www.steuertipps.de/selbststaend ... den-umsatz
Es geht um den letzten Absatz.
Vielen Dank im Voraus.