Hallo,
über Hinweise zu folgenden Fragen würde ich mich sehr freuen:
- Muss die freie Kost&Logis bei einem auswärtigen Auftrag (Freiberufler) steuerlich angegeben werden als "Sachleistung"?
- Muss die freie Kost&Logis für den begleitenden Ehepartner (Angestellter) bei Auftrag (s.o.) steuerlich angegeben werden?
Vielen Dank!