Hallo,
ich bin nebenbei freiberuflich als Software-Entwickler tätig mit geringem Umsatz (deutlich deutlich unter 17.500 €) und frage ich, ob ich die Betriebsausgabenpauschale geltend machen kann? Ich sehe immer nur, dass dies für "wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit" gilt. Als studierter Informatiker arbeite ich zwar irgendwie schon wissenschaftlich, aber ja nicht im Sinne eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in der Forschung o.Ä.
Weiß da jemand Rat?
Vielen Dank,
de Wereld.
Als Software-Entwickler Betriebsausgabenpauschale absetzen
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Re: Als Software-Entwickler Betriebsausgabenpauschale absetzen
richtig gesehen, geht nicht!
Lia
Lia