Freier Mitarbeiter - welche Abzüge?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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maddina
Beiträge: 2
Registriert: 31. Mär 2016, 12:40

Freier Mitarbeiter - welche Abzüge?

Beitrag von maddina »

Hallo,

ich bin vor kurzem erst aus Österreich nach Deutschland gezogen und durchblicke hier den "Steuer-Dschungel" noch nicht ganz.

Ich habe das Angebot für eine Firma als Freier Mitarbeiter (ohne Gewerbe) bis Jahresende zu arbeiten. Das Thema Scheinselbständigkeit ist schon geklärt und vom Tisch. Was ich vor meiner Zusage allerdings noch wissen sollte, sind die Abgaben und deren Höhe, mit denen ich noch zu rechnen habe. Kann mich hier jemand aufklären? Ich dachte bis jetzt an folgendes:

- Einkommensteuer (wie hoch?)
- Kirchenbeitrag
- Rentenversicherung
- Krankenkasse

Ich wäre wahnsinnig dankbar, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte!

Danke,
Maddina
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Freier Mitarbeiter - welche Abzüge?

Beitrag von muemmel »

Einkommensteuer (wie hoch?) Zwischen 0 und 42 % - in D haben wir einkommensabhängige Steuersätze.
- Kirchenbeitrag 8 oder 9 % der Einkommensteuer.
- Rentenversicherung Da wäre zu klären, ob Sie die eigentlich haben müssen: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... chert.html
- Krankenkasse 15 %, aber mindestens 300 Euro, da von einer "Mindesteinnahme" von 2.000 Euro ausgegangen wird. Dazu kommt die Pflegeversicherung (2 %, aber mindestens 40 Euro)
maddina
Beiträge: 2
Registriert: 31. Mär 2016, 12:40

Re: Freier Mitarbeiter - welche Abzüge?

Beitrag von maddina »

Vielen Dank für die rasche Antwort!
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Freier Mitarbeiter - welche Abzüge?

Beitrag von muemmel »

Um mal ein Beispiel zu geben: Nehmen wir mal, Sie kriegen 2.000 Euro im Monat und haben keinerlei Ausgaben für Ihre Tätigkeit. Da haben Sie folglich 24.000 Euro verdient. Davon sind dann etwa 4.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen. Auf die verbleibenden 20.000 Euro fällt eine Steuer von ca. 13 % an, also etwa 2.600 Euro. Dazu kommen ca.230 Euro Kirchensteuer und 140 Euro Solidaritätszuschlag.

Steuern werden immer per Kalenderjahr erhoben - die obige Rechnung bezieht auf ein Jahr, wo quasi von Januar bis Dezember gearbeitet wurde.
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