E/A-Rechnung und Steuerzahlung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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NicoleP
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jan 2016, 07:31

E/A-Rechnung und Steuerzahlung

Beitrag von NicoleP »

Guten Morgen,

ich bin in Vollzeit angestellt als Pädagogin und übe seit diesem Jahr eine freiberufliche Tätigkeit aus (Fortbildungskurse und Kurse für Kinder).
Dafür habe ich eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet und eine Steuernummer erhalten.

Ich mache das dieses Jahr zum ersten Mal, daher vorab sorry für die Fragen:
Dass ich eine Ausgaben/Einnahmen-Auflistung anfertige ist klar.
Meine hauptsächliche Arbeit findet im Arbeitszimmer zu Hause statt, wo ich die Fortbildungen konzipiere/entwerfe/vorbereite. Die Ausführung ist dann der kleinere Part.
Ich habe hierfür ein Arbeitszimmer von 15qm (Gesamtwohnfläche 100qm) und kann zum einen das Arbeitszimmer abrechnen und anteilig Strom?

Zu den Fortbildungen fahre ich mit dem Privat-Pkw.Kann ich hierfür 0,30€/km geltend machen (Fahrtkosten)?

Ich rechne in 2016 mit Einnahmen (bereits gebuchte Aufträge) von ca. 5000€. Die Aufträge sind bereits gebucht, mehr werde ich auch nicht annehmen können, da ich wie erwähnt Vollzeit berufstätig bin.

Rechenbeispiel: ich habe einen Gewinn von 1000€ (nach Abzug aller Fixkosten), wie muss dieser dann versteuert werden? In meinem Vollzeit-Job habe ich die Steuerklasse II.

Was kann noch abgesetzt werden?

Vielen Dank für die Unterstützung.

Herzliche Grüße
Nicole
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: E/A-Rechnung und Steuerzahlung

Beitrag von StephanM »

Rechenbeispiel: ich habe einen Gewinn von 1000€ (nach Abzug aller Fixkosten), wie muss dieser dann versteuert werden? In meinem Vollzeit-Job habe ich die Steuerklasse II.
Einkommensteuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben mit einer Anlage S, in der der Überschuss aus der freiberuflichen Tätigkeit eingetragen wird. Die Steuerberechnung auf Grundlage der Steuererklärung ist unabhängig von den Steuerklassen, da diese nur für die Berechnung der Lohnsteuer von Bedeutung sind.
NicoleP
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jan 2016, 07:31

Re: E/A-Rechnung und Steuerzahlung

Beitrag von NicoleP »

Okay,

in die Anlage S kommt dann die entsprechende Steuernummer? Hab ja eine eigene für die freiberufliche Tätigkeit.
Mit welchen Steuerabgaben habe ich dann zu rechnen?

VG
Nicole
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: E/A-Rechnung und Steuerzahlung

Beitrag von schlauelia »

diese neue Steuernummer ist jetzt Ihre einzige Steuernummer, die Sie bei der ESt angeben müssen.
Steuerbelastung bei 1000,--Gewinn pro Jahr hängt von der Höhe Ihrer andren Einkünfte ab - max. ca. 42% - schätze mal 30%!
Gehen sie in elster-Portal und rechnen Sie es aus - oder nehmen eine andere Steuersoftware - z.B. taxman dafür.
NicoleP
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jan 2016, 07:31

Re: E/A-Rechnung und Steuerzahlung

Beitrag von NicoleP »

Wie einzige Steuernummer?

Hauptberuflich bin ich ja in Vollzeit als Angestellte beschäftigt und nicht als Freiberufler
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: E/A-Rechnung und Steuerzahlung

Beitrag von schlauelia »

aber man hat nur eine Steuernummer - es sei denn, Sie sind verheiratet, dann haben Sie + Ihr Ehemann bei der ESt eine andere Steuernummer als Sie für Ihre freiberufliche Tätigkeit.
Fragen Sie doch einfach mal Ihr FA - oder suchen Sie sich steuerliche Beratung.
Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: E/A-Rechnung und Steuerzahlung

Beitrag von StephanM »

Wie einzige Steuernummer?
Hauptberuflich bin ich ja in Vollzeit als Angestellte beschäftigt und nicht als Freiberufler


Als Nur-Arbeitnehmer wurdest du unter einer Steuernummer des Arbeitnehmerbereiches deines Finanzamtes mit Steuernummer A geführt, sofern du bisher Erklärungen abgegeben hast. Aufgrund deiner freiberuflichen Tätigkeit ist die Zuständigkeit der Bearbeitung in einen anderen Bereich gewechselt und du hast für deine gesamten steuerlichen Angelegenheiten eine neue Steuernummer B bekommen. Hierunter wird jetzt deine Einkommensteuer verarbeitet.

Die Steuernummer ist nur ein Ordnungskriterum und in verschiedene Angaben gegliedert, deren Aufteilung XXXX/YYY/ZZZZP im Netz mehrfach beschrieben ist.
Nach dieser Systematik dürfte sich deine Steuernummer von XXXX/0YY/... auf XXXX/1YY/... geändert haben. Zum Vergleich, die alte Steuernummer steht auf deinem letzten Steuerbescheid und die neue Steuernummer auf den letzten Schreiben vom Finanzamt.


Dieses ist nicht zu verwechseln mit deiner persönlichen Identifikationsnummer.
Weiterhin gibt es auch noch die eTIN, unter der dein Arbeitgeber deine Lohnsteuerdaten meldet. Diese Meldung wird von der Finanzverwaltung deiner aktuellen Steuernummer zugeordnet.
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