Mischung Freiberufler/Angestellter, Arbeit in Ö, Wohn:DTL

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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chris89
Beiträge: 2
Registriert: 9. Aug 2015, 20:22

Mischung Freiberufler/Angestellter, Arbeit in Ö, Wohn:DTL

Beitrag von chris89 »

Hallo zusammen,
ehrlich gesagt war es mir nur schwer möglich, den Betreff sinnvoll zu wählen und dennoch alle Themen abzudecken, da meine Situation vermutlich eine etwas komplexere Betrachtung benötigt.

Folgender Fall: Ich arbeite derzeit als Freiberufler (Journalist). Aktuell noch neben dem Studium mit verhältnismäßig geringem Einkommen, was sich aber ändern könnte. Alle meine Einsätze sind logsicherweise auf Rechnung an eine Firma mit Sitz in Österreich. Dort übernehme ich (aktuell noch verschwindend gering) auch Aufgaben außerhalb des rein journalistischen Bereiches. Durch den geringen Prozentsatz habe ich das bislang genauso per Rechnung erfasst und dem Journalismus zugeordnet. Nun steht mir aber die Chance offen, künftig dort noch mehr zu machen, weshalb mir einige Gedanken durch den Kopf gehen:

1.) Als Freiberufler muss ich ja ab 17.500 zvE Umsatzsteuer einrechnen bzw. abgeben (bitte nagelt mich nicht auf Fachbegriffen fest). Somit ist es für mich unglücklich, diese Grenze zu überschreiten, obwohl ich gar nicht mehr als Journalist handle.
Wäre demzufolge eine Trennung drin: Beispielsweise ein normales Verhältnis als AN bei der Firma und gleichzeitig auch die Einnahme als Journalist beim gleichen Unternehmen? (also einmal Einkünfte als Freiberufler und einmal ganz klassisch als AN) Es würde quasi zwischen meinen Arbeitsfeldern beim gleichen Unternehmen differenziert werden bzw. arbeite ich bei dem UN, welches auf Rechnung zusätzlich meine Artikel kauft.

2.) Falls ja: Wie läuft dann die Besteuerung des Lohns als AN ab? (Wohnort bleibt natürlich unverändert Deutschland, Arbeit erfolgt per Home Office) Zahle ich Steuern nach österreichischem Recht und wie sieht es mit anderen Abgaben (KV, Sozialversicherung, PV) bzw. späteren Rentenansprüchen aus? Müsste ich eine EST-Erklärung in Dtl. und Österreich machen? Gibt es eventuell eine Option, die ich noch überhaupt nicht bedacht habe?

Besten Dank allen, die sich hier durchlesen und eventuell eine Antwort verfassen - ihr seid mir eine große Hilfe. ;)
chris89
Beiträge: 2
Registriert: 9. Aug 2015, 20:22

Re: Mischung Freiberufler/Angestellter, Arbeit in Ö, Wohn:DT

Beitrag von chris89 »

Keiner einen Einsatz? ;)
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Mischung Freiberufler/Angestellter, Arbeit in Ö, Wohn:DT

Beitrag von Sunny »

Hallo chris89

Der Themenbereich ist nicht unbedingt meine Stärke, aber ich probier es mal .. vielleicht findet sich ja dann noch jemand anders, der es weiter "ausarbeiten" kann :?:
Als Freiberufler muss ich ja ab 17.500 zvE Umsatzsteuer einrechnen bzw. abgeben
Diese Aussage passt so nicht. Hier ein Auszug aus § 19 UStG "Besteuerung der Kleinunternehmer" Abs. 1:
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird....

Es geht hier nicht um "zu versteuerndes Einkommen", sondern um Umsatz. Für die Ausführungen des §19 UStG ist es egal ob Du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist. Er gilt für beide.
Folgender Fall: Ich arbeite derzeit als Freiberufler (Journalist). Aktuell noch neben dem Studium mit verhältnismäßig geringem Einkommen, was sich aber ändern könnte. Alle meine Einsätze sind logsicherweise auf Rechnung an eine Firma mit Sitz in Österreich.
Wenn Dein Auftraggeber in Österreich sitzt, dann gilt die Grundregel (§3a UStG): Die Umsatzsteuer (USt) ist in dem Land zu zahlen, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.

D.h., Du weist in den Rechnungen an Deinen Auftraggeber mit Sitz in Österreich keine Umsatzsteuer aus (unabhängig davon, ob Du die Voraussetzungen für den Anspruch der Kleinunternehmerregelung hast oder der Regelbesteuerung unterliegst). Dein Auftraggeber mit Sitz in Österreich muss für die Versteuerung der an die ihn erbrachte Leistung in Österreich sorgen.

Auf Deinen Rechnungen sollten u.a. folgende Angaben stehen:

* USt-Id-Nr. des Leistenden (also Deine)
* USt-Id-Nr. des Leistungsempfängers (also die des Auftraggebers)
* Und der Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
Wäre demzufolge eine Trennung drin: Beispielsweise ein normales Verhältnis als AN bei der Firma und gleichzeitig auch die Einnahme als Journalist beim gleichen Unternehmen?
Das große Problem bei dieser Konstellation ist u.a. die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.

Hinsichtlich der weisungsgebundenen Eingliederung im Rahmen einer Beschäftigung und der erforderlichen weisungsfreien Ausgestaltung einer selbstständigen Tätigkeit für denselben Vertragspartner gelten strenge Maßstäbe für das tatsächliche Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit. Häufig gehen die Sozialversicherungsträger und Gerichte bei diesen Konstellationen von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis aus.

Hier würde ich mich im Fall der engeren Wahl dieser Konstellation nochmals genaustens bei den betroffenen Sozialversicherungsträgern vorab erkundigen, wie Dein Fall dort konkret beurteilt wird.

Wenn Du die Tätigkeitsfelder Journalismus und Gewerbebetrieb weiterhin auf eigene Rechnung ausüben möchtest, dann käme evtl. eine gemischte Tätigkeit in Frage, denn freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit schließen einander nicht aus. Es besteht die Möglichkeit, sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig zu sein. Bei der steuerrechtlichen Einstufung der Einkünfte muss unterschieden werden zwischen trennbar und untrennbar gemischten Tätigkeiten.

Hier würde ich Dir empfehlen, vorab den Rat eines Steuerberaters einzuholen, um die Details Deines Falls zu besprechen und um festzustellen, ob eine Abgrenzung der freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeit möglich ist oder nicht und auch um die daraus folgenden Konsequenzen zu besprechen.

Grüsse Sunny
Der Eintrag stellt keine (steuer)rechtl. Beratung dar, sondern gibt nur die Meinung des Verfassers wieder. Für eine Rechts- oder Steuerberatung wenden Sie sich an den/die SteuerberaterIn Ihres Vertrauens. Für evtl. entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
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