Betriebliche Pkw-Nutzung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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FreelancerCGN
Beiträge: 1
Registriert: 14. Mai 2015, 10:46

Betriebliche Pkw-Nutzung

Beitrag von FreelancerCGN »

Hallo Forenmitglieder und herzlichen Dank für die Aufnahme hier, natürlich habe ich auch gleich eine Frage an die Profis:

Ich bin seit Mitte 2014 freiberuflich als Berater tätig. Für 2014 habe ich die Fahrkosten mit der Pauschale 30 Cent/Km geltend gemacht. Das war unkritisch, da ich mein Privatfahrzeug in 2014 weit über 50 % privat genutzt habe. Jetzt ist bereits Mai 2015 und es zeichnet sich ab, dass die private Nutzung erheblich geringer sein wird als die betriebliche Nutzung (voraussichtlich 12.500 Km). Ich habe aber bisher für 2015 nicht einen einzigen Beleg (Tanken, Autowäsche usw.) gesammelt geschweige denn ein Fahrtenbuch geführt und bekomme gerade Schweißausbrüche. Wenn bei betrieblicher Nutzung von über 50 % das Fahrzeug per Gesetz zum Betriebsvermögen zählt, wie kann ich da ohne Belege und Fahrtenbuch meine Kosten geltend machen? Kann mir hier jemand verständlich erklären, ob es für mein Problem eine Lösung gibt und wie sie aussieht? Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müsste ich ab sofort Belege sammeln, wobei für die ersten 5 Monate keine Kosten wegen fehlender Nachweise geltend gemacht werden können. Alternativ müsste ich meine Privatfahrten erhöhen, damit ich auf über 50 % Privatnutzung komme (dann brauche ich auch keine Belege sammeln)?!
Wäre für hilfreiche Hinweise sehr dankbar, in 2016 mach ich es besser!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Betriebliche Pkw-Nutzung

Beitrag von StephanM »

Hi,

Wenn du über 50% betriebliche Nutzung hast, bist du bei der zwingenden Zuordnung zum Betriebsvermögen. Dann bleibt dir für die Ermittlung des privat-Anteils nur die Fahrtenbuch oder 1%-Methode. Diese muss für das Kalenderjahr bei ein und demselben Fahrzeug einheitlich angewendet werden. Da du bisher kein Fahrtenbuch geführt hast, bleibt also nur die 1%-Methode.

Deine fehlenden Belege hinsichtlich der Tankrechnungen könntest du anhand eines Eigenbeleges als Einlage für die bisherige Zeit ermitteln: gefahrene Km x durchschnittlicher Verbrauch x durchscnittliche Kraftstoffpreise
Ob dieser Beleg einer Prüfung standhält kann ich dir nicht beantworten.
Die Vorsteuer kannst du dir damit leider nicht holen.

Weiterhin greift bei der 1%-Methode die Kostendeckelung, d.h. du kannst für deine Privatfahrten nicht mehr als Entnahme angerechnet bekommen, als du insgesamt als Aufwendungen hattest. Übersteigt also die 1%-Berechnung für das Kalenderjahr die allgemeinen Jahreskosten (inkl. Abschreibung) des Fahrzeugs, sind maximal diese Jahreskosten als Privat-Entnahme anzusetzen.

MfG
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