Studentische Aushilfe und später Ust.pflichtige Tätigkeit?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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WiesoWeshalbWarum
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Registriert: 12. Okt 2014, 19:45

Studentische Aushilfe und später Ust.pflichtige Tätigkeit?

Beitrag von WiesoWeshalbWarum »

Hallo,

ich habe Anfang des Jahres 2013 freiberuflich als Grafiker gearbeitet. Da ich Student bin, habe ich meine Rechnungen mit dem Vermerkt versehen: "Ust. wird nach §19 Abs. 1 UstG nicht erhoben".
Im November 2013 habe ich dann die freiberufliche Tätigkeit meiner Frau übernommen und beantragt, freiwillig Umsatzsteuer abzuführen, jedoch hatte ich in diesen zwei Monaten nur Ausgaben.

In der Steuererkkärung habe ich diese zwei Tätigkeiten seperat eingetragen, also zwei EÜR angefertigt.
Nun kam eine Rückfrage vom Finanzamt, warum ich keine Umsatzsteuererklärung für die studentische Tätigkeit abgegeben hätte und der Verweis darauf, dass die Kleinunternehmerregel oder der Verzicht darauf für alle Umsätze und Vorsteuern gilt.

Wie kann ich nun vorgehen? Da ich gerne die Umsatzsteuer von den Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit (die ich von meiner Frau übernommen habe) zurück haben möchte, muss ich ja auf die Kleinunternehmerregel verzichten.
Da ich aber nicht nachträglich die Umsatzssteuer aus der studentischen Aushilfsarbeit nachfordern kann, stehe ich nun vor einem großen Fragezeichen.

Hat Jemand eine Idee, wie ich hier vorgehen kann?

Vielen Dank für eure Antworten schon einmal im Voraus.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Studentische Aushilfe und später Ust.pflichtige Tätigkei

Beitrag von schlauelia »

da hätten Sie mal vorher fragen sollen, denn es gilt für die USt immer das Kalenderjahr. Entweder mit USt oder ohne! Also jetzt mal durchrechnen, was ist günstiger: die USt nachträglich auf die Einnahmen als Grafiker (Student) rauszurechnen und für alle Ausgaben die Vorsteuer abzuziehen - oder für die Ausgaben ab 11/3013 auf die Vorsteuer verzichten! Ist eine einfache Rechenaufgabe!!

Beide Vorteile gehen steuerlich nicht!

Lia
WiesoWeshalbWarum
Beiträge: 8
Registriert: 12. Okt 2014, 19:45

Re: Studentische Aushilfe und später Ust.pflichtige Tätigkei

Beitrag von WiesoWeshalbWarum »

danke, das hatte ich befürchtet...
Da es sich bei der studentischen Tätigkeit um kleinere Beträge um die 150€ handelt, würde ich die Ust.Pflichtigkeit für das ganze Jahr wählen. Kann ich den Ust. Betrag aus eigener Tasche zahlen bzw. nachreichen, falls mein Auftraggeber sich bereit erklärt, den Betrag nachzuzahlen? Müssen die Rechnungen noch einmal neu gestellt werden bzw. mit dem Vermerkt "Korrigierte Rechnung"?
Das einzige Problem, welches ich sehe ist die Krankenversicherung. Bis November 2013 war ich noch bei meinen Eltern in der Familienkrankenversicherung, danach erst in einer freiwilligen studentischen Krankenversicherung. Theoretisch müsste ja für diesen Zeitraum Krankenversicherungskosten nachgereicht werden. Oder nach dem Motto vorgegangen werden: "Was die Krankenversicherung nicht weiß.... :roll: "?
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