Absetzen von Studienausgaben aus den vergangenen J
Hallo,
ich habe gehört, dass man Studienausgaben noch nach vier-fünf Jahren steuerlich absetzen kann - ist dies nur bei der allerersten Steuerklärung möglich bzw. empfehlenswert?
Vielen Dank für eine schnelle Auskunft!
Absetzen von Studienausgaben aus den vergangenen Jahren
Re: Absetzen von Studienausgaben aus den vergangenen Jahren
Hatten Sie denn im Studium steuerpflichtige Einkünfte, von denen man was absetzen kann? Wenn nicht, können Sie die Ausgaben allenfalls als Verlust vortragen - dies aber nur, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt.
Re: Absetzen von Studienausgaben aus den vergangenen Jahren
Verzeihen Sie der Nachfrage, aber für die erste akademische Ausbildung nicht? Warum?muemmel hat geschrieben:Hatten Sie denn im Studium steuerpflichtige Einkünfte, von denen man was absetzen kann? Wenn nicht, können Sie die Ausgaben allenfalls als Verlust vortragen - dies aber nur, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt.
Re: Absetzen von Studienausgaben aus den vergangenen Jahren
Weil es so im Einkommensteuergesetz steht. Der Gesetzgeber betrachtet halt die erste Ausbildung als Privatspaß, den er nur durch die Abziehbarkeit als Sonderausgabe fördert, und jede weitere Ausbildung, auch wenn die gar nichts mit der Erstausbildung zu tun hat, als Weiterbildung. Und Weiterbildungskosten sind Werbungskosten.
Re: Absetzen von Studienausgaben aus den vergangenen Jahren
nicht die erste Akademische Ausbildung sondern die erste Ausbildung die zu einem anerkannten Abschluss führt. Dieses kann auch eine Gesellenausbildung in einem Beruf sein (Kaufmann, Handwerker,...)Honrar hat geschrieben: Verzeihen Sie der Nachfrage, aber für die erste akademische Ausbildung nicht? Warum?