Ausweisen der Einkünfte

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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barba2
Beiträge: 6
Registriert: 16. Aug 2014, 12:20

Ausweisen der Einkünfte

Beitrag von barba2 »

Liebes Forum,
bei der Erstellung meiner ersten Einkommenssteuererklärung (ich war Student und habe nebenbei über zwei verschiedene Auftraggeber Einkünfte erworben) stehe ich gerade vor der Frage, ob ich eine oder mehrere meiner Tätigkeiten in die Spalte der sog. Übungsleiterpauschale eintragen kann. Hier sind ja auch explizit (sagt das Elster-Programm) künstlerische Tätigkeiten erlaubt und ich habe im vergangenen Jahr an einer Theaterproduktion künstlerisch mitgewirkt.
Allerdings sind die Einkünfte dafür auf drei Rechnungen (auf denen auch noch andere Tätigkeiten vermerkt sind) verteilt, weil ich sie immer nach einer
bestimmten Zeit gestellt habe.
Für den Nachweis beim Finanzamt brauche ich aber wahrscheinlich einen gesonderte Rechnung für diese Tätigkeit, um sie einzeln abzurechnen.
Ist es möglich, die Beträge der Rechnungen im Nachhinein nochmal anders zu verteilen oder so etwas wie Rechnung 1 b + Rechnung 2 a zu machen? Oder kann man eine andere Form des Nachweises wählen ? Wie gesagt, die Tätigkeit erfüllt die Kriterien für die sog. Übungsleiterpauschale und es wäre unfair, wenn es letztlich an der nicht Finanzamt-konformen Darstellung (von der ich letztes Jahr, bei Erstellung der Rechnungen, noch nichts wusste) scheiterte.
Vielen Dank für eure Tipps!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Ausweisen der Einkünfte

Beitrag von schlauelia »

machen Sie eine Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben und teilen Sie die Einnahmen in die Rubriken auf, von denen Sie meinen, dass Sie mit und ohne Übungsleiterpauschale sind: wenn das logisch ist, wird das FA das auch so machen: und ziehen Sie dann die Pauschale ab - bzw. tragen in der Anlage S den verminderten Gewinn ein.
Lia
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausweisen der Einkünfte

Beitrag von muemmel »

und ziehen Sie dann die Pauschale ab Kein guter Rat - das FA zieht die Pauschale schon selber ab, wenn es die Voraussetzungen dafür gegeben sieht. Insofern würde das in (verbotene) Steuerverkürzung münden, da die Pauschale doppelt abgezogen wird.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Ausweisen der Einkünfte

Beitrag von schlauelia »

@muemmel

das ist ja nun völlig falsch: schauen Sie sich mal die Zeilen 36/37 der Anlage S an: wenn man den Betrag von 2.400,-- nicht abzieht, macht es das FA auch nicht!!

Lia
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausweisen der Einkünfte

Beitrag von muemmel »

schauen Sie sich mal die Zeilen 36/37 der Anlage S an Habe ich gemacht - da sind beide Beträge einzutragen, unter "Gesamtbetrag" und "davon als steuerfrei behandelt".
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