Was darf alles in die EÜR? ebay Shop

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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RecDanes
Beiträge: 2
Registriert: 25. Apr 2014, 00:34

Was darf alles in die EÜR? ebay Shop

Beitrag von RecDanes »

Mein Vorhaben:

Ich möchte einen ebay Shop eröffnen und beschäftige mich derzeit mit der EÜR.
Dabei bin ich mir jedoch nicht ganz sicher, was ich alles in die Ausgaben-Spalte reinschreiben darf.

Folgende Ausgaben würden entstehen:

- ebay Shop Gebühren
- Auktionsgebühren
- PayPal-Gebühren
- Händlerbund-Gebühren
- Wareneinkauf
- Bankgebühren für Auslands-Überweisung (Warenbeschaffung)
- Zollgebühren
- Einfuhr-Umsatz-Steuer (Zoll)
- div. Versandartikel (Kartons, Taschen, Etiketten)
- Postgebühr
- Weg zur Post mit dem Auto (2,5km)
- Internetanschluss (größtenteils privat genutzt)
- Druckerzubehör (Papier + Toner ca. 2x im Jahr)

Auf was muss ich bei der EÜR achten?

Beispiel: die Händlerbund Gebühr kostet 9,90€ im Monat inkl. MwSt.
Muss ich dabei die 9,90€ berechnen oder muss ich die MwSt. abziehen?

Wie ist das mit der ebay-Shop Gebühr? Die haben ja einen anderen Steuersatz, oder?


Für fachgerechte und kompetente Antworten würde ich mich freuen =)
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Was darf alles in die EÜR? ebay Shop

Beitrag von Petz »

Hui,
da sollte man tatsächlich mal einen VHS-Kurs oder ähnliches besuchen, und zwar zwingend.

Du musst dir zwingend Kenntnisse aneignen, ob du Ausgaben brutto oder netto buchst, sonst bekommst du arge Schwierigkeiten, dafür ist ein Forum nicht geeignet.....
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
tripletwenty
Beiträge: 72
Registriert: 8. Jan 2014, 09:20

Re: Was darf alles in die EÜR? ebay Shop

Beitrag von tripletwenty »

Hallo,

ich vermute mal (sorry, so ganz sicher bin ich mir nicht), dass du mit einem eBay Shop Umsatzsteuer pflichtig bist, und zwar unabhängig von der Höhe des Umsatzes.

In dem Fall darf deine EÜR bei den Einnahmen und Ausgaben natürlich nur Nettobeträge enthalten.

Die Gegenüberstellung von Umsatz- bzw. Vorsteuer findet dann getrennt davon in der Umsatzsteuererklärung statt.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Was darf alles in die EÜR? ebay Shop

Beitrag von muemmel »

ich vermute mal (sorry, so ganz sicher bin ich mir nicht), dass du mit einem eBay Shop Umsatzsteuer pflichtig bist, und zwar unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Da vermuten Sie falsch - selbstverständlich gilt auch dort die Kleinunternehmerregelung. In dem Fall sind Ausgaben natürlich mitsamt Umsatzsteuer zu buchen, denn die wird ja bei Kleinunternehmern nicht erstattet.
Zum Rest: Versandartikel und Postgebühr mindern natürlich nur dann Ihren Gewinn, wenn Sie Ihnen nicht vom Kunden in Form von Versandkosten erstattet werden. Und der Internetanschluß ist nur absetzbar, soweit er für das Gewerbe genutzt wird - da müssen Sie halt einen entsprechenden Prozentsatz ansetzen.
RecDanes
Beiträge: 2
Registriert: 25. Apr 2014, 00:34

Re: Was darf alles in die EÜR? ebay Shop

Beitrag von RecDanes »

Für die VHS habe ich keine Zeit.

ich denke mal, das dies die beste Lösung sein wird:

http://www.buhl.de/produkte/alle/wiso-e ... estversion
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Was darf alles in die EÜR? ebay Shop

Beitrag von Petz »

Jedes Programm ist nur so gut wie die Eingaben, die man tätigt.

Aber: Jeder ist seines (Un-)Glückes Schmied.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Georg H.
Beiträge: 8
Registriert: 28. Apr 2014, 09:50

Re: Was darf alles in die EÜR? ebay Shop

Beitrag von Georg H. »

Hallo, ich habe eine kleine Anschlussfrage, die zum Thema passt; und zwar würde ich gerne wissen, ob es sich bei Ebay- und Paypal-Gebühren um bezogene Fremdleistungen handelt.

Kann mir das jemand sagen?

Vielen Dank im Voraus.
Moralische Entrüstung ist Neid mit einem kleinen Heiligenschein.

H.G.Wells
Georg H.
Beiträge: 8
Registriert: 28. Apr 2014, 09:50

Re: Was darf alles in die EÜR? ebay Shop

Beitrag von Georg H. »

.. niemand?
Moralische Entrüstung ist Neid mit einem kleinen Heiligenschein.

H.G.Wells
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