Liebes Forum,
im Oktober 2012 nach meiner Zeit als Angestellter habe ich eine selbstständige Tätigkeit (beratender Betriebswirt) angemeldet. Zur Vorbereitung meiner selbstständigen Tätigkeit habe ich aber schon vorher Laptop etc. angeschafft, Telefonate geführt, Reisen getätigt, ein Arbeitszimmer geführt etc. Kann ich dies Trotzdem so in der Gewinnermittlung angeben (im Steuerprogrammhabe ich ja auch den Oktober als Starttermin angegeben)? oder kann ich den Starttermin auf den 01.01.2012 setzen obwohl die Anmeldung "erst" im Oktober war?
Thema: Gewinnermittlung bei Selbstständigkeit nach Angestell
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