Hallo zusammen,
wenn einem Arbeitnehmer in einer Mietwohnung ein häusliches Arbeitszimmer bisher zugestanden wurde (vor den Coronasonderregelungen), da er für seine berufliche Qualifizierung zur dauerhaften Fortbildung (gemäß Berufsordnung) verpflichtet ist und bei seinem Arbeitgeber keinen Büroarbeitsplatz zur Verfügung hat.
Nun wurde ein Eigenheim erworben und zudem wird neuerdings eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt. Gibt es eine Möglichkeit, die Geltendmachung des AZ für seine Rolle als Arbeitnehmer und nicht aus Freiberuflicher zu realisieren? Sofern meine Infos richtig sind, wird ein freiberuflich genutzes Arbeitszimmer sofort zum "Betriebsvermögen" gezählt und führt bei einer Eigenheimveräußerung zur nachträglichen Besteuerung des Gewinns, dies soll vermieden werden.
Viele Grüße und Danke im Voraus.
Arbeitszimmer als Arbeitnehmer trotz Freiberuflichkeit
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