Beitragvon muemmel » 26. Nov 2020, 18:00
Nun habe ich letztes Jahr ja bereits eine Steuererklärung gemacht Interessanter wäre, für welches Jahr Sie die gemacht haben - ich tippe mal auf 2018.
Wie kann ich dies dennoch geltend machen? Gar nicht. Hat man Ausgaben vergessen, sind sie mit Eintritt der Rechtskraft des Bescheides (also einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheides) "verloren", denn der Steuerbescheid kann dann nicht mehr abgeändert werden. Und wenn die Erklärung "letztes Jahr" gemacht wurde, dann haben Sie den entsprechenden Bescheid schon ziemlich lange.
Für 2020 kann ich es sowieso geltend machen...hier ist die Frage: Bis zu welcher Höhe ist dies "auf einen Schlag" möglich? In beliebiger Höhe. Die Frage ist nur, ob sich das steuerlich auswirkt. Wenn Sie, simpel gesprochen, 8.000 Euro erwirtschaftet haben, dann ist Ihre Steuer null Euro. Und wenn Sie von den 8.000 Euro 5.000 Euro Studienkosten als Betriebsausgabe abziehen, ist Ihre Steuer immer noch null Euro, und ein Verlust zum Vor- oder Rücktragen liegt nicht vor. Insofern: Nennen Sie doch mal Zahlen für 2020: Wie hoch wird der Gewinn vermutlich sein, und welche Studienkosten können Sie davon abziehen?