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Corona - Konjukturpaket

Verfasst: 8. Jun 2020, 01:27
von caitanyade
Hallo an alle Forum-Teilnehmer,

bin Solo-Selbständig und habe eine...

...Frage:
Durch Corona (nachweislich) ist bei mir ein Auftrag abgebrochen worden. Der bereits ausgeführte Teil des Auftrags wurde bezahlt (alles im Jahr 2020). Kann ich den "fehlenden" Teil des Auftrags irgendwie im Rahmen des Konjukturpakets (oder anderweitig im Rahmen des Steuerrechts) als Verlust angeben und gegen das Jahr 2019 rechnen, so dass ich einen Teil der für das Jahr 2019 bereits gezahlten Steuer zurück bekomme?

Da mir Soforthilfen von Bayern und Bund verwehrt wurden, suche ich nach Möglichkeiten, meine Existenz irgendwie anders zu retten.
Die Hilfen wurden mir verwehrt, da ich zwar private Kosten habe für Essen, Kind und Wohnung aber keine betrieblichen Kosten, Leasing, ja nicht einmal ein Auto. Die Soforthilfen sind wohl nur für Betriebsausgaben gedacht - ob man was zu Essen hat spielt dabei keine Rolle.

Für jeden Tipp bedanke ich mich im Voraus!

Re: Corona - Konjukturpaket

Verfasst: 8. Jun 2020, 11:31
von muemmel
Nein. Ein weggefallener Auftrag ist steuerrechtlich kein Verlust. Ein Verlust wäre ein negatives Einkommen - das kann es bei Ihnen mangels Betriebskosten gar nicht geben.