Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
Verfasst: 9. Mai 2020, 23:12
Ich habe die ganze Sache mit dem Investitionsabzugsbetrag noch nicht so richtig verstanden, vielleicht kann hier ja jemand etwas Licht ins Ganze bringen.
Im § 7g Abs. 1 Satz 1 heißt es ja, man kann einen Investitionsabzugsbetrag bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd vor der Anschaffung oder Herstellung abziehen. (Außerbilanziell)
Hierdurch spare ich Steuern.
Weiterhin heißt es im Absatz 2: Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts können bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend hinzugerechnet werden und die AHK im selben Zuge gewinnmindernd herabgesetzt werden.
Für mich bedeutet "können", dass man darf, aber nicht muss. Warum sollte man dies tun? Dadurch erhöht sich meine Steuerlast ja wieder
Danke im Voraus.
Im § 7g Abs. 1 Satz 1 heißt es ja, man kann einen Investitionsabzugsbetrag bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd vor der Anschaffung oder Herstellung abziehen. (Außerbilanziell)
Hierdurch spare ich Steuern.
Weiterhin heißt es im Absatz 2: Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts können bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend hinzugerechnet werden und die AHK im selben Zuge gewinnmindernd herabgesetzt werden.
Für mich bedeutet "können", dass man darf, aber nicht muss. Warum sollte man dies tun? Dadurch erhöht sich meine Steuerlast ja wieder
Danke im Voraus.