Festanstellung zu Arbeitslos dann Freiberufler?
Verfasst: 4. Mai 2020, 19:57
Hallo,
Ich habe eine generelle Frage. Kurz zu mir: ich bin seit Nov 2019 arbeitslos war zuvor als Designer fest angestellt.
Nun habe ich ein Jobangebot von einer chinesischen Firma mit Sitz in Tokyo. Leider kann ich wegen der momentanen Lage (Coronavirus) nicht nach Japan um dort meine Anstellung wahrzunehmen. Jetzt hat mir die Firma aber angeboten remote aus Deutschland aus zu arbeiten, als Freiberufler/Freelancer/Selbstständiger was auch immer zutrifft.
Nun wird es sich wahrscheinlich um die nächsten 3-4 Monate handeln, danach werde ich nach Tokyo ziehen und dort fest angestellt sein. Nun war ich aber noch nie selbstständig und habe einige Fragen.
_wo und wie melde ich mich selbstständig wenn das Finanzamt geschlossen hat (Coronavirus)?
_welche Aufgaben kann eventuell ein Steuerberater für mich erledigen? Kann der gegebenenfalls auch die Anmeldung machen?
_Muss ich eine Umsatzsteuervorauszahlung machen? und wann ist diese fällig? Ich habe nicht besonders viele Ressourcen da ich ja schon einige Zeit arbeitslos bin und kann kaum etwas vorstrecken. Der Umsatz wird sich wohl bei 3 Monaten auf ca 32000€ bemessen.
_Auf was muss ich beim Jahresabschluss achten wenn ich dann nicht mehr in Deutschland wohne?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Grüsse
Ich habe eine generelle Frage. Kurz zu mir: ich bin seit Nov 2019 arbeitslos war zuvor als Designer fest angestellt.
Nun habe ich ein Jobangebot von einer chinesischen Firma mit Sitz in Tokyo. Leider kann ich wegen der momentanen Lage (Coronavirus) nicht nach Japan um dort meine Anstellung wahrzunehmen. Jetzt hat mir die Firma aber angeboten remote aus Deutschland aus zu arbeiten, als Freiberufler/Freelancer/Selbstständiger was auch immer zutrifft.
Nun wird es sich wahrscheinlich um die nächsten 3-4 Monate handeln, danach werde ich nach Tokyo ziehen und dort fest angestellt sein. Nun war ich aber noch nie selbstständig und habe einige Fragen.
_wo und wie melde ich mich selbstständig wenn das Finanzamt geschlossen hat (Coronavirus)?
_welche Aufgaben kann eventuell ein Steuerberater für mich erledigen? Kann der gegebenenfalls auch die Anmeldung machen?
_Muss ich eine Umsatzsteuervorauszahlung machen? und wann ist diese fällig? Ich habe nicht besonders viele Ressourcen da ich ja schon einige Zeit arbeitslos bin und kann kaum etwas vorstrecken. Der Umsatz wird sich wohl bei 3 Monaten auf ca 32000€ bemessen.
_Auf was muss ich beim Jahresabschluss achten wenn ich dann nicht mehr in Deutschland wohne?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Grüsse