Arbeitnehmer, Arbeitslos, Jetzt Freiberufler

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Samuel_os
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Arbeitnehmer, Arbeitslos, Jetzt Freiberufler

Beitrag von Samuel_os »

Hallo zusammen, ich war mein Leben lang Arbeitnehmer und musste noch nie eine Steuererklärung einreichen und auch wenn ich weiß, dass man oft Geld zurück bekommt, bin und war ich sehr froh darüber es nicht machen zu müssen.
Seit November 2021 war ich nun arbeitslos.
Seit Februar 2022 bin ich jetzt freiberuflicher selbstständiger Musiker.
Es heißt ja immer, dass man als Selbstständiger verpflichtet ist eine Steuererklärung zu machen, das ist mir mit meiner Beschäftigung klar - nur habe ich ja im 2021 ja noch keine Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit gehabt und meine offizielle Anmeldung war auf den 01.02.2022 bezogen.
Meine Frage: kann ich davon ausgehen, dass das Finanzamt erst eine Steuererklärung im Sommer 2023 erwartet? Oder erwarten die jetzt schon im Jahr 2022 eine über das Jahr 2021 da ich jetzt einen Selbstständigenststus habe?
taxpert
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Re: Arbeitnehmer, Arbeitslos, Jetzt Freiberufler

Beitrag von taxpert »

Samuel_os hat geschrieben: Oder erwarten die jetzt schon im Jahr 2022 eine über das Jahr 2021 da ich jetzt einen Selbstständigenststus habe?
Da wahrscheinlich für die zeit der Arbeitslosigkeit ALG bezogen wurde, besteht für 2021 genau deshalb und nur deshalb eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!

taxpert
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Samuel_os
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Re: Arbeitnehmer, Arbeitslos, Jetzt Freiberufler

Beitrag von Samuel_os »

Nein, habe tatsächlich nie Einnahmen außerhalb meines Arbeitgebers 2021 erhalten, wegen Sperrzeit.
Bekommt man denn grundsätzlich noch mal eine Erinnerung vom Finanzamt, dass man jetzt über xyz Zeitraum eine machen muss bzw. dann nächstes Jahr, wenn es dieses Jahr nicht verpflichtend wäre?
taxpert
Beiträge: 790
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Re: Arbeitnehmer, Arbeitslos, Jetzt Freiberufler

Beitrag von taxpert »

Samuel_os hat geschrieben: Nein, habe tatsächlich nie Einnahmen außerhalb meines Arbeitgebers 2021 erhalten, wegen Sperrzeit.
Samuel_os hat geschrieben: Nein, habe tatsächlich nie Einnahmen außerhalb meines Arbeitgebers 2021 erhalten, wegen Sperrzeit.
Dann liegt wahrscheinlich für 2021 keine Pflichtveranlagung vor.
Samuel_os hat geschrieben: Bekommt man denn grundsätzlich noch mal eine Erinnerung vom Finanzamt, dass man jetzt über xyz Zeitraum eine machen muss bzw. dann nächstes Jahr, wenn es dieses Jahr nicht verpflichtend wäre?
Grundsätzlich ja, aber das ist eine reine "Serviceleistung" der Finanzverwaltung, denn die Abgabe der Steuererklärung ist eine gesetzliche Bringschuld, die auch ohne Erinnerung fristgerecht vom Steuerpflichtigen zu erledigen ist!
Samuel_os hat geschrieben:bin ich jetzt freiberuflicher selbstständiger Musiker.
Dann ist natürlich eine Gewerbeanmeldung unnötig! Wurde aber die dann verpflichtende Anzeige der Erwerbstätigkeit nach §138 Abs.1 Satz 2 AO beim FA schon vorgenommen?

taxpert
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Samuel_os
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Re: Arbeitnehmer, Arbeitslos, Jetzt Freiberufler

Beitrag von Samuel_os »

Ja, die Anmeldung wurde ordnungsgemäß und rechtzeitig zum Tätigkeitsbeginn gemacht, eine Steuernummer gibt es für meine Tätigkeit auch schon.
- Und ein Gewerbe habe ich nicht gemeldet und brauche auch meines Wissens keines, so habe ich es auch verstanden.

Danke schon mal für die superschnelle Auskunft, hat mich im Grunde nur bestätigt und damit sehr weitergeholfen!
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