Studium absetzen als Freiberufler

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
steuerfrage1_2_3
Beiträge: 5
Registriert: 25. Nov 2020, 09:27

Studium absetzen als Freiberufler

Beitrag von steuerfrage1_2_3 »

Hallo,

ich habe eine Frage, die wohl ein wenig ungewöhnlicher ist, sodass ich im Netz darüber auch nicht wirklich etwas finden kann. Vielleicht kann ja hier jemand aushelfen? Ich bin bildende Künstlerin und wissenschaftliche Autorin als Freiberufler. Habe allerdings die letzten Jahre zusätzlich an einer privaten Uni ein wissenschaftliches Studium abgeschlossen. Zunächst Bachelor, danach Master. Das Masterstudium ist für meine wissenschaftliche Autorentätigkeit sicher von Belang und ich würde es gern gewinnmindernd absetzen. Gibt es hier einen Maximalbetrag, oder darf man einfach die Jahresbetrag absetzen (also dem Gewinn gegenrechnen)?

Eine weitere, leider noch spezifischere Frage habe ich auch noch. Ich hatte bereits eine berufliche Ausbildung absolviert, bevor ich mein Bachelor-Studium begonnen habe. Zählt das Bachelor-Studium dann zum Posten "Werbungskosten", oder könnte man es rückwirkend auch gewinnmindernd absetzen?

Kennt sich jemand damit aus, oder hat einen Linktipp für mich?

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium absetzen als Freiberufler

Beitrag von muemmel »

Grundsätzlich sind das alles absetzbare Werbungskosten. Und in all den Jahren haben Sie trotz Freiberuflichkeit nie eine Steuererklärung gemacht? Dann gibt es zwei Varianten:
1. Sie lagen unterhalb der Zone, in der man steuerpflichtig wird - dann lohnt sich das Absetzen von WK höchstens, wenn man damit ein negatives Einkommen erzielt (d. h., unter null).
2. Sie lagen im steuerpflichtigen Bereich - dann haben Sie jahrelang Steuern hinterzogen (wobei ein unaufgefordertes Nachreichen der Erklärungen zumindest strafbefreiend wäre).
Insofern wäre es nötig, dass Sie mal konkreter werden: Welche Einnahmen standen welchen WK gegenüber (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?
steuerfrage1_2_3
Beiträge: 5
Registriert: 25. Nov 2020, 09:27

Re: Studium absetzen als Freiberufler

Beitrag von steuerfrage1_2_3 »

Hallo,

Danke für die Antwort.
Nein. Ich bin erst seit Beginn des letzten Jahres Freiberufler, habe einer Steuererklärung gemacht (Einnahme/Gewinn) und musste nicht bezahlen, da ich zu niedrig lag. Nun ist aber das Masterstudium ein Studium, welches nicht als Werbungskosten, sondern in meinem Fall als Ausgabe angesehen wird (da es im Berufskontext) stand. Nun habe ich letztes Jahr ja bereits eine Steuererklärung gemacht und vergessen anzugeben, dass ich dies als Verlustrücktrag (heißt es so?) in 2020 mit verrechnen würde. Die Frage nun: Wie kann ich dies dennoch geltend machen? Für 2020 kann ich es sowieso geltend machen...hier ist die Frage: Bis zu welcher Höhe ist dies "auf einen Schlag" möglich?

Dankeschön...
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium absetzen als Freiberufler

Beitrag von muemmel »

Nun habe ich letztes Jahr ja bereits eine Steuererklärung gemacht Interessanter wäre, für welches Jahr Sie die gemacht haben - ich tippe mal auf 2018.
Wie kann ich dies dennoch geltend machen? Gar nicht. Hat man Ausgaben vergessen, sind sie mit Eintritt der Rechtskraft des Bescheides (also einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheides) "verloren", denn der Steuerbescheid kann dann nicht mehr abgeändert werden. Und wenn die Erklärung "letztes Jahr" gemacht wurde, dann haben Sie den entsprechenden Bescheid schon ziemlich lange.
Für 2020 kann ich es sowieso geltend machen...hier ist die Frage: Bis zu welcher Höhe ist dies "auf einen Schlag" möglich? In beliebiger Höhe. Die Frage ist nur, ob sich das steuerlich auswirkt. Wenn Sie, simpel gesprochen, 8.000 Euro erwirtschaftet haben, dann ist Ihre Steuer null Euro. Und wenn Sie von den 8.000 Euro 5.000 Euro Studienkosten als Betriebsausgabe abziehen, ist Ihre Steuer immer noch null Euro, und ein Verlust zum Vor- oder Rücktragen liegt nicht vor. Insofern: Nennen Sie doch mal Zahlen für 2020: Wie hoch wird der Gewinn vermutlich sein, und welche Studienkosten können Sie davon abziehen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium absetzen als Freiberufler

Beitrag von muemmel »

Da es ja um diverse Jahre geht: Für 2018 sind die Kosten verloren, für 2019 vermutlich auch (da wird es ja auch schon einen rechtskräftigen Bescheid geben). Verluste aus den Jahren davor könnte man noch geltend machen (bis 2013) - allerdings wandern die dann nach 2018 und werden mit den Einnahmen von 2018 verrechnet. Und das auch nur, wenn es wirklich Verluste gab - Studenten haben oft falsche Vorstellungen davon, was ein Verlust ist...
steuerfrage1_2_3
Beiträge: 5
Registriert: 25. Nov 2020, 09:27

Re: Studium absetzen als Freiberufler

Beitrag von steuerfrage1_2_3 »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Also dies würde sich vermutlich schon lohnen. Wenn ich 16000 Gewinn gemacht habe für 2020. Das Studium kostete 2019 ca. 6.500 Euro (hier hatte ich keinen Gewinn gemacht. Steuererklärung ist bereits abgegeben und ich habe einen Bescheid bekommen, dass keine Steuern zu zahlen sind. Für das Jahr 2020 habe ich (natürlich) noch keine Steuererklärung gemacht. Nun habe ich eben ca. 16000 Gewinn, wobei ich hier auf ca. 4500 Euro Studienkosten komme.

Am liebsten würde ich natürlich beide Beträge in diesem Jahr "gegenrechnen"...

Vielen Dank.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium absetzen als Freiberufler

Beitrag von muemmel »

Das können Sie aber nicht - die Kosten von 2019 hätten in die Erklärung für 2019 gehört, wo Sie sie aber offenbar nicht erwähnt haben. Und Sie sollten sich mal von der Vorstellung lösen, dass man Kosten beliebig in andere Jahre verschieben kann.
Die Kosten für 2020 können Sie natürlich absetzen.
Dass Sie die Kosten Ihrer Krankenversicherung absetzen können, wissen Sie?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium absetzen als Freiberufler

Beitrag von muemmel »

Nun habe ich eben ca. 16000 Gewinn, wobei ich hier auf ca. 4500 Euro Studienkosten komme. Machen wir doch mal die Rechnung für 2020 auf: Wenn von 16.000 Euro 4.500 Euro runterkommen und dann noch geschätzt 1.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherung,sind wir bei 10.500 Euro und also recht dicht am Grundfreibetrag von 9.408 Euro. Foglich wird da auch ohne die Studienkosten von 2019 nicht viel Steuer zu zahlen sein.
steuerfrage1_2_3
Beiträge: 5
Registriert: 25. Nov 2020, 09:27

Re: Studium absetzen als Freiberufler

Beitrag von steuerfrage1_2_3 »

Hallo,

ja, vielen Dank. Das klingt doch ganz wunderbar.

Lieben Gruß
Antworten