Hallo,
ich bin seit dem 1.3.2018 Freiberufler.
Die erste Einkommensteuer-Vorauszahlungen fiel auf den 10.März aber zu dem Zeitpunkt habe ich noch keine einzige Rechnung gestellt oder Geld verdient. Kann man diesen ersten Termin ignorieren und dann erst die nächste am 10. Juni zahlen, weiß das jemand?
Ciao
Gringo 007
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
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Re: Einkommensteuer-Vorauszahlungen
was heißt "ignorieren"? Hat das Finanzamt Vorauszahlungen festgesetzt? Wenn ja, müssen diese bezahlt werden - oder Antrag auf Änderung - der 10.3.2018 ist doch längst vorbei!!!
Lia
Lia
Re: Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Danke für die freundlichen Antwort. Das FA hat noch nichts festgesetzt, sonst hätte ich nicht gefragt. Ich glaube kaum, dass ich am 10.3 hätte meine EinkSt. für die vergangenen 10 Tage entrichten sollen, also war das mit dem ignorieren vielleicht doch nicht so verkehrt ?
Ciao Gringo
Ciao Gringo
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Re: Einkommensteuer-Vorauszahlungen
wenn nichts festgesetzt ist, braucht nichts gezahlt zu werden. Ist denn die Tätigkeit angemeldet und hat das FA ab 10.6. VZ festgesetzt oder war die Schätzung so niedrig, dass nichts herauskommt?
Lia
Lia
Re: Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Ich hab bei der Anmeldung (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) vorsichtig ca. 2000 Euro / Monat angegeben. Bisher kam nur die Erlaubnis die freiberufliche Tätigkeit zu führen aber keine Festsetzung.